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Vorlage - 17/0288  

 
 
Betreff: Erneuerung der Brücke Ollenweg über die Ollenbäke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
Beratungsfolge:
Straßen- und Wegeausschuss Vorberatung
23.10.2017 
Sitzung des Ausschusses für Straßen und Wege zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Möglichkeiten von Flächenzusammenlegungen und Neuanlegungen von unbefestigten Wegen sollen in Zusammenarbeit mit der Flurbereinigungsbehörde geprüft werden mit dem Ziel, den Schwerlastverkehr mit mehr als 25 Tonnen über die Brücke zu vermeiden und somit eine Sanierung der Brücke Ollenweg für eine maximale 25 Tonnen-Belastung zu ermöglichen. Gleichzeitig soll der Weg zur Howieker Wassermühle rechtlich gesichert werden.

Sollten die Flächenzusammenlegungen und die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen über neu anzulegende Wege erfolgen können, wird die Verwaltung beauftragt, die Brücke mit einer maximalen Belastung von ca. 25 Tonnen zu sanieren.

Voraussetzung ist eine angemessene Kostenbeteiligung der Nutznießer der Brücke, was im weiteren Verfahren abzuklären ist.

 

 


Sachverhalt:

Aufgrund gravierender Schäden an der Brücke über die Ollenbäke wurde diese Mitte August vom städtischen Bauhof für jeglichen Verkehrsteilnehmer gesperrt. Eine anschließend von einem Brückenstatiker durchgeführte Brückenprüfung hat ergeben, dass das Bauwerk in seinem derzeitigen Zustand nicht mehr verkehrssicher ist, weshalb die Sperrung weiterhin aufrechterhalten werden muss. Derzeit wird mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der über diese Brücke erschlossenen Ländereien dauerhaft sicherzustellen. Neben dem landwirtschaftlichen Verkehr ist auch eine touristische Wegeverbindung zur Howieker Wassermühle hiervon betroffen.

Verwaltungsseitig wird an einer Lösung gearbeitet, bei der dort kein Neubau einer sehr kostspieligen 40-Tonnen-Brücke angestrebt wird. Vielmehr gibt es Zielvorstellungen, die über diese Brücke erschlossenen Ländereien über neu herzustellende Schotterwege an die Straßen „Am Voßbarg“ und Ollenflag anzubinden. Alternativ wäre teils auch ein Flächentausch im Rahmen der Flurbereinigung denkbar, so dass sich der Wegebau noch reduzieren könnte.

Die vorhandene Brücke würde in den vorgenannten Fällen lediglich so saniert werden müssen, dass sie für kleine Fahrzeuge (Kleintransporter o. ä. auch wegen der Unterhaltung des Weges zur Wassermühle), Fahrradfahrer und Fußgänger passierbar wäre. Bei dieser Lösung wäre es darüber hinaus denkbar, dass die Herstellung der Wege über das dort derzeit laufende Flurbereinigungsverfahren gefördert werden könnte. Die Förderquote liegt bei 75 %. Nach Aussage der zuständigen Behörde kann die Brücke leider nicht aus Mitteln der Flurbereinigung gefördert werden.

Unglücklicherweise stößt diese Lösung teils auf wenig Akzeptanz bei den betroffenen Landeigentümern, da durch den für die neu anzulegenden Wege benötigten Flächenbedarf Areale als landwirtschaftlich nutzbare Fläche wegfallen würden. Ebenso möchte man eine Verlängerung der Fahrstrecken vermeiden.

Nach Einschätzung des Sachverständigen werden die Kosten für einen kompletten Neubau der Brücke (40 Tonnen belastbar) auf rd. 140.000 Euro benannt. Eine kostengünstigere Alternative wäre mit dem Einbau eines Hamco-Durchlasses möglich, was er auf rd. 90.000 Euro eingeschätzt hat.

Bei einer umfangreichen Reparatur der Brücke (ca. 25 Tonnen belastbar) würde der Aufwand nach Ermittlungen der Verwaltung auf rd. 35.000 Euro geschätzt werden. Der Umfang dieser Lösung wäre aber noch mit dem Prüfstatiker abzustimmen. Die Sanierung der Brückenoberfläche als Übergangslösung für den Fuß- und Radverkehr würde 5.500,- bis 7.500,- Euro kosten, was aber unwirtschaftlich wäre, da dadurch das Grundproblem nicht gelöst wird und man einen Ersatzbau nicht umgehen kann.

Die Angelegenheit wurde mit den Landeigentümern und der Flurbereinigungsbehörde besprochen. Da die Ersatzlösungen, die über die Flurbereinigung abgewickelt werden, noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, wird eine 25 Tonnen-Brücke als Kompromiss angesehen, wenn die Nutznießer bereit sind, sich angemessen an den Kosten zu beteiligen. Die Höhe der Beteiligung könnte man aus der Differenz der Kosten ableiten, die sich aus einer 10 Tonnen- und einer 25 Tonnen-Brücke ergibt. Hierzu darf darauf hingewiesen werden, dass für die Stadt eine Fußgängerbrücke nicht ausreichend wäre, da für die Unterhaltung des Weges zur Howieker Wassermühle auch eine Mindesttonnage sichergestellt sein muss. Dann wären die Ländereien wieder über kurze Anfahrwege zu erreichen und auch die Zuwegung zur Howieker Wassermühle wäre wieder sichergestellt.

Die Verwaltung wird die beschriebene Vorgehensweise nach der Beratung im Fachausschuss mit allen Beteiligten abstimmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel in Höhe von 35.000 Euro stehen im Budget „Straßenunterhaltung“ 2017 zur Verfügung.

 

 


Anlage/n:

- Übersichtsplan

- Prüfbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Übersichtsplan (1654 KB)      
Anlage 1 2 170831_PRUEFBERICHT_0000901_0_2017H (5661 KB)