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Sachverhalt:Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finanziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über das notwendige Budgetvolumen und Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten. Als Ziel wurde eine 10%ige Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt ausgegeben. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 ein konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.
Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan umfasst das Aufgabengebiet des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses insbesondere die beiden nachfolgenden Themenkomplexe und jeweils zugeordneten Bereiche:
STADTENTWICKLUNG und BAUEN
ENERGIE und UMWELT
Ausgehend von dem vom Rat beschlossenen Leitbild der Stadt Westerstede wird in der Präambel u. a. vorangestellt, dass eine „systematische Stadtentwicklung“ als langfristiger Prozess deklariert und eine „gute Grundinfrastruktur“ angestrebt wird, die im Einklang mit der Gesundheitsstadt im Grünen stehen und im Sinne des Leitgedankens weiterentwickelt werden sollen. Unter dieser Prämisse kommt den Bereichen Stadtentwicklung und Bauen eine übergeordnete Bedeutung zu. Gleichzeitig wirken diese Bereiche als Querschnittsaufgaben auch in nahezu alle anderen Aufgabenbereiche hinein. Insoweit sind die im Leitbild genannten Zielvorstellungen zu den einzelnen Themenfelder auch hier anwendbar und übertragbar. Darüber hinaus sind in dem Themenfeld Energie und Umwelt Absichtserklärungen formuliert, die im Kontext mit den vorgenannten Aspekten und den jeweiligen Aufgabenbereichen zu betrachten sind.
Konkret wurden hier zu dem Bereich Stadt- und Grünentwicklung die nachfolgenden wesentlichen Leitsätze festgeschrieben:
Wir wollen
Weiterhin sind zu dem Bereich Energie und energetische Gebäudesanierung folgende wesentlichen Leitsätze fixiert:
Wir wollen
Im Zuge der Aufgabenkritik mit dem Ziel, 10% der Aufwendungen im Ergebnishaushalt einzusparen, sind nachfolgende Faktoren zur berücksichtigen, ob - es sich um eine Pflicht- oder freiwillige Aufgabe handelt, - die Leitsätze des Leitbildes der Stadt Westerstede beachtet werden.
STADTENTWICKLUNG und BAUEN
Die Maßnahmen und die dazugehörigen Tätigkeiten sind nicht im Ergebnishaushalt, sondern im Investivhaushalt abgebildet. Direkte Einspareffekte in Bezug auf den Ergebnishaushalt ergeben sich nicht unmittelbar, sondern können hinsichtlich der resultierenden Unterhaltungs- und Folgekosten vor allem im Vorfeld durch eine wirtschaftlich effiziente Planung und Projektausführung und durch Reduzierung von baulichen Standards im Tiefbau berücksichtigt und erzielt werden. Dies ist möglich, z. B.
Darüber hinaus kann bei der direkten Bauleitplanung durch die Beplanung von größeren Einheiten eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands auftreten. Entsprechende personelle Ressourcen können anderweitig effizienter eingesetzt werden.
Stadtplanung Nach § 1 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Durch die Planungshoheit der Gemeinden wird ihnen ein gewisser Spielraum bei der Ausgestaltung gegeben, wobei jedoch die erwähnte städtebauliche Ordnung gewährleistet bleiben muss. In diesem Zusammenhang sind auch die Beteiligungen bei Planvorhaben Dritter und die Auseinandersetzung mit diesen Planungen zu sehen, bspw. überörtliche Planungen und Planungen umliegender Gemeinden. Hierbei wird die Planungshoheit der Stadt tangiert und entsprechende Stellungnahmen sind zu schreiben. Diese Aufgabe bindet personelle Ressourcen. Im Rahmen der Verwaltungstätigkeiten in der Stadtplanung liegen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere in:
Grün- und Landschaftsentwicklung
Öffentliche Grünanlagen und Freiräume Auch die stadteigenen Park-und Grünflächen werden standortgemäß unter Berücksichtigung der gestalterischen und ökologischen Grundsätze angelegt und unterhalten. Einsparungen durch Verringerung des Pflegeaufwandes bei den Grünanlagen sind erfahrungsgemäß ohne Substanzverlust nicht möglich und führen mitunter auch zu nicht gewünschten Ergebnissen. Schon jetzt steht die Pflege einiger Grünanlagen immer wieder, meist im Außenbereich, in der Kritik; Kosteneinsparungen wären nur durch die flächenmäßige Reduzierung von öffentlichen Grünanlagen möglich, die im Sinne des Leitbildes und der eigenen Zielsetzungen aber nicht wünschenswert und vertretbar sind. Die ordnungsgemäße Unterhaltung der Straßenbäume hingegen ist eine Pflichtaufgabe, insbesondere in Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht. In diesem Bereich sind die personellen und finanziellen Ressourcen bereits erschöpft, so dass hier keine Einsparmöglichkeiten vorhanden sind. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es im Vorfeld durch:
Als Ergänzung darf auf die Anlage der Vorlage - Aufgabenkritik Amt für Finanzen (Budget 120) Nr. 17/0302 – Tätigkeitsbericht des Bauhofs – verwiesen werden.
Bei den öffentlichen Spielplätzen (außerhalb von Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen) haben sich nach dem seinerzeitigen Wegfall des Niedersächsischen Spielplatzgesetzes die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert. Dadurch besteht keine generelle Verpflichtung zur Anlegung bzw. Vorhaltung von Spielplätzen in Wohngebieten mehr, sondern liegt unter Berücksichtigung einer angemessenen Daseinsvorsorge und Verteilung auch im eigenen Ermessen. Bei entsprechender Vorhaltung stellt die ordnungsgemäße Unterhaltung von Spielplätzen und Spielgeräten hingegen eine Pflichtaufgabe zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht dar. Die Stadt verfügt über eine vergleichsweise hohe Zahl von öffentlichen Spielplätzen (57). Einige wohnortnahe Spielplätze und deren Spielgeräteausstattung sind in die Jahre gekommen und werden kaum noch bedarfsgerecht genutzt. Entsprechend hoch sind der Sanierungsbedarf und der anfallende Unterhaltungsaufwand im Vergleich zum Nutzen. Dies trifft vor allem für die Spielplätze Hans-Oetken-Padd, Narzissenweg (beide Westerstede) und Am Holtkamp in Ocholt zu. Aufgrund der örtlichen Situation ist eine Optimierung des Spielplatzangebotes vertretbar und im Falle der indizierten Bestandsreduzierung wirtschaftlich auch ohne Qualitätseinbußen für den Gesamtbestand möglich. Vor allem die o. g. Spielplätze scheinen entbehrlich und könnten einer anderen Nutzung bzw. Verwertung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die seinerzeitigen, nicht abschließenden Beratungen im Fachausschuss in den Jahren 2012/13 als damaliger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung verwiesen. Im Falle der seinerzeit vom Fachausschuss angeregten Umnutzung bzw. Umwandlung in (gemeinschaftliche) Grünflächen ist zu bedenken, dass damit keine Einsparpotenziale verbunden sind, da die Grundstücke in jedem Fall unterhalten werden müssen und ggfs. für diese Zwecke neue Investitionen erfordern. Dazu erscheint die eventuelle Übertragung der Unterhaltung an Dritte bzw. an Anwohner fraglich und nicht unbedingt praktikabel.
ENERGIE und UMWELT Bei der energetischen Gebäudesanierung wird entsprechend dem Leitbild dem Aspekt der der ressourcenschonenden Gebäudewirtschaft durch unser Fachpersonal besondere Priorität eingeräumt. Die Gebäudebewirtschaftung wurde umstrukturiert und personell verstärkt, um der zunehmenden Bedeutung der nachhaltigen Bewirtschaftung des Gebäudebestandes Rechnung tragen zu können. Durch die Implementierung und Fortführung des integrierten Gebäudemanagements wird der Gebäudebestand durch entsprechende Maßnahmen und Investitionen baulich, energetisch und betriebswirtschaftlich kontinuierlich verbessert. Die damit verbundene Steigerung der Energieeffizienz führt u.a. zu erheblichen Einsparungen der Energiekosten in den einzelnen Gebäuden. Zusätzliche Einsparmöglichkeiten sind in diesem Bereich nicht gegeben, die vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten werden genutzt und die Einsparpotentiale werden bereits ausgeschöpft. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die nunmehr zentral vorgenommenen Gebäudeaufnahmen und -begehungen teilweise einen Nachholbedarf an notwendigen Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen aufgezeigt haben. Insoweit wird erwartet, dass sich die Ansätze in den nächsten Jahren nach Erledigung des Nachholbedarfs geringfügig reduzieren lassen, um ein konstantes Ansatzniveau zur dauerhaften soliden Gebäudeunterhaltung sicherzustellen.
Im Handlungsfeld Umwelt hat sich die Stadt Westerstede gemäß dem Leitbild u.a. das Ziel gesetzt, sich für den Erhalt und den Schutz der biologischen Vielfalt im Rahmen der Stadtentwicklungsprozesse einsetzen und die Zielsetzung und die Beschlüsse des Klimabündnisses umsetzen. Durch diese Selbstbindung bei der Umsetzung der Leitsätze sind die Einsparmöglichkeiten gering, zumal es sich überwiegend um Verwaltungstätigkeiten handelt. Gestaltungsmöglichkeiten gibt es u.a. bei:
Fazit:
Bei der Aufgabenkritik geht es darum, durch optimierten Einsatz bei den betreffenden Leistungen gegebenenfalls die Kosten zu senken bzw. Folgekosten zu vermeiden. Die Anregungen und Vorschlage bilden eine Arbeitsgrundlage, die ggfs. auch zur Schärfung des Aufgabenprofils beitragen können. Ziel der Aufgabenkritik sollte es bzw. soll es sein, die Leistungen ohne Einschränkungen der Gesamtqualität in diesem Gesamtspektrum weiterhin anbieten zu können.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieses gesamten Themenfeldes sind der Handlungsschwerpunkt und der Fokus bereits auf wesentlichen Arbeitsbereiche und Kernaufgaben ausgerichtet. Einsparungen im Ergebnishaushalt sind kaum möglich, da bei diesen Aufgaben und Tätigkeiten vordringlich gesetzliche Anforderungen und Pflichtaufgaben den Maßstab des Mitteleinsatzes bestimmen. Durch die vorgenannten Maßnahmen und Ausführungen werden die zur Verfügung stehenden Mittel bereits optimal und effizient eingesetzt, so dass es lediglich geringe weitere Einsparmöglichkeiten gibt bzw. die vorhandenen Kapazitäten, Ressourcen und Einsparpotenziale bereits weitgehend genutzt und ausgeschöpft werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden zum Erhalt der Infrastruktur eingesetzt und zur Sicherung der Bestandsqualität in den einzelnen Bereichen auch benötigt. Die weitere Ausweisung von Gewerbe- und Wohnbaugebieten ist zur Fortentwicklung der Kreisstadt erforderlich. Hierbei wird man im Detail bei der Bauleitplanung und nachgelagerten Planungsebenen auf Kostenreduzierungen achten, was aber mit veränderten Standards verbunden sein wird.
Anlage/n:
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