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Vorlage - 17/0311  

 
 
Betreff: Bauvorhaben An der Biese 32, Westerloy
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
21.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Grundziele der Dorferneuerung (hier: Beibehaltung von Sichtachsen) in Westerloy werden bestätigt.

Die beantragte Bauvoranfrage wird mit einer negativen Stellungnahme zum Landkreis Ammerland weitergeleitet.

 


Sachverhalt:

Für das Grundstück, An der Biese 32, Westerloy, beantragt der Eigentümer die Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines Wohnhauses.

Seine Fragen innerhalb des Verfahrens sind:

  1. Ist es möglich, das Flurstück 138/2 um ein Teilstück aus Flurstück 140/2 zu vergrößern?
  2. Kann der Bauherr auf dem „neuen Flurstück“ ein kleines Wohnhaus realisieren?

 

Zur Begründung wird ausgeführt, dass die familiären Umstände einen Neubau mit einer ebenerdigen, behindertengerechten Wohnausstattung erfordern würden. Durch die räumliche Nähe des geplanten Wohnhauses zu dem Haus des Antragstellers sei eine pflegerische Betreuung des Familienmitgliedes gewährleistet. Auch die sozialen Kontakte durch die Familie und langjährige Nachbarschaft hätten weiterhin Bestand.

Als Anlagen sind die eingereichten Bauzeichnungen sowie der Lageplan beigefügt.

 

Der Antrag wurde mehrfach in der Verwaltung, aber auch im Ausschuss vorgestellt und beraten. Untenstehend ist eine Chronologie der entsprechenden Sachstände aufgeführt.  Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 59 sieht für das Flurstück Nr. 140/2 bewusst einen Bauteppich vor und endet unmittelbar an der Grundstücksfläche zum Flurstück 138/2. Für das letztgenannte Flurstück legt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 77 jedoch auch keinen entsprechenden Bauteppich fest und betont die Sichtachse in die Landschaft.  Insofern begehrt der Antragsteller die Erweiterung des vorhandenen Bauteppichs zum Flurstück 138/2. 

 

Der Dorferneuerungsplan Westerloy aus dem Jahre 1990 sieht „gewollte“ Baulücken entlang der Straßenzüge in Westerloy vor. Als Hintergrund wird die dorftypische und historische Bebauung angeführt. Die Sicht in die freie Landschaft als unverwechselbarer Charakter und ein abwechslungsreiches Ortsbild würden durch Freiflächen hervorgehoben.

Auch andere in vergangenen Jahren gestellte Bauvoranfragen auf Baulückenschluss in Westerloy wurden aufgrund der beschriebenen Thematik negativ beantwortet.

 

Auch hat der Landkreis Ammerland die Situation negativ beurteilt und weitergehende naturschutzfachliche Bedenken geäußert. Ebenfalls befürchtet der Landkreis eine negative Veränderung des Dorfbildes, insbesondere durch die räumliche Nähe zum alten Verbindungsweg ‚Möhlenpadd‘.

 

Nach Ansicht der Verwaltung sollten die Grundzüge des Bebauungsplanes und der Dorferneuerung nicht infrage gestellt und erneut bestätigt werden. Die Bauvoranfrage solle entsprechend mit einer erneuten negativen Stellungnahme zum Landkreis zur Entscheidung weitergeleitet werden.

 

 

2016Erstgespräch Stadt Westerstede - Bauherr bzgl. einer Möglichkeit der Bebauung des Grundstückes Flur 75, Flurstück 138/2 und 140/2.

„negative Beurteilung“

November 2016 Bauherr stellt Bauvoranfrage bzgl. des Neubaus eines Einfamilienhauses auf dem o.g. Grundstück.

13.12.2016Einvernehmen der Stadt wurde versagt.

Begründung: „nicht vereinbar“ mit Zielen der Dorferneuerung (Grundziele wurden im Bauausschuss der Stadt Westerstede vom 22.09.2014 bestätigt)

-          Wird unterstützt vom Entwurf des B-Plan Nr. 77

-          Dörfliche Bebauung mit breiten Grundstücken und Abständen zwischen Hauptkörpern, hier nur Grundstücksbreite von 13,50

04.01.2017Schreiben des Landkreises  an den Antragsteller, dass ein positiver Bauvorbescheid nicht in Aussicht gestellt werden kann; zusätzliche Bedenken aus naturschutzfachlicher Sicht.

08.03.2017Ortstermin mit Vertretern Stadt, Landkreis und Antragsteller

03.04.2017erneute Beratung im Bauausschuss, TOP 14

Ausschussmitglieder sprechen sich einstimmig für die Beibehaltung der bisherigen Verwaltungspraxis aus.

19.09.2017Verwaltungsausschuss

-          BGM berichtet über BV

-          Auszug der Beratung ist als Anlage beigefügt (nichtöffentlich)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszug Bebauungsplan Nr. 59

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 


Anlage/n:

Bauzeichnungen und Lageplan

Auszug Beratung 19.09.2017 (nichtöffentlich)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bauzeichnung_01 (23883 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan_2 (3308 KB)