Bürgerinformationssystem

Vorlage - 18/0347  

 
 
Betreff: Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands im Budget 120; Anpassung der Ansätze für die Gewerbesteuer-, Kreis- u. Finanzausgleichsumlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
19.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßige Aufwand für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.824.400 € wird gemäß § 117 NKomVG beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede hat im Jahr 2017 höhere Gewerbesteuererträge u. – einzahlungen erhalten  als ursprünglich eingeplant. Auf Grund dessen ist eine höhere Gewerbesteuerumlage an das Land Niedersachsen abzuführen.

 

Der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage wurde im Nachtragshaushaltsplan 2017 auf  2.840.000 € veranschlagt. Nach der Abrechnung für das Jahr 2017 ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 3.831.281 € zu leisten.

 

Im Budget 120 standen noch Mittel zur teilweisen Deckung der Mehraufwendungen zur Verfügung, so dass 967.400 € als überplanmäßiger Aufwand genehmigt werden müssen.

 

Durch das erfreuliche Gewerbesteueraufkommen zum Ende des letzten Quartals, verändern sich ebenfalls die Planzahlen für den kommunalen Finanzausgleich im Jahr 2019. Unter Berücksichtigung des Steueraufkommens im letzten Quartal 2017 und dem anvisierten Steueraufkommen im Zeitraum 01/18-09/18 sind die für den Stadthaushalt typischen Wechselwirkungen im Haushaltsjahr 2019 eingetreten. Im Jahr 2019 muss die Stadt Westerstede unter diesen Voraussetzungen erneut eine Finanzausgleichsumlage leisten, anstatt Schlüsselzuweisungen zu beziehen. Ebenso erhöht sich die ursprünglich eingeplante Kreisumlage um 1.350.000 €. Um die Verwerfungen für das Haushaltsjahr 2019 zu mildern, können im Jahr 2017 noch entsprechende Rückstellungen für die zu leistenden Umlagen gebildet werden.

 

Des Weiteren hat das Land Niedersachsen im Herbst 2017 eine Nachberechnung des Finanzausgleichs 2017 durchgeführt, da zu diesem Zeitpunkt erst die Einwohnerdaten zum 30.06.2016 vorgelegen haben. Die Stadt Westerstede bezieht hieraus eine Nachzahlung in Höhe von 263.000 €. Aus der Nachzahlung steht dem Landkreis Ammerland ebenfalls ein Anteil in Höhe von rund 85.000 € zu, der ebenfalls überplanmäßig bereitgestellt werden muss. Eine endgültige Abrechnung für das Jahr 2017 ist noch nicht erfolgt.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Steueraufkommens müssen folgende Aufwendungen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden:

 

Gewerbesteuerumlage 2017    967.400 €

Kreisumlage 2017    85.000 €

Zuführung f. Rückstellung Kreisumlage 2019           1.350.000 €

Zuführung f. Rückstellung Finanzausgleichsumlage 2019             422.000 €

Gesamtaufwand           2.824.400 €

 

Hinweis: Durch die vorgenannte Entwicklung entfallen die momentan im Haushaltsplan 2018 anvisierten Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.529.700 €. Siehe auch Haushaltsplan 2018, S. 10, Punkt 2.2.

 

Der Wegfall der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2019 kann leider nicht durch eine weitere Rückstellung kompensiert werden. Mindererträge aus dem kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen) stellen keinen Rückstellungsgrund dar.

 

Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 2.824.400 können durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Sinne des § 117 NKomVG gedeckt werden. Dies gilt für die Ein- u. Auszahlungen analog.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung ist im Haushaltsjahr 2017 gewährleistet. Das ursprünglich geplante Jahresergebnis verändert sich hierdurch nicht, lediglich die haushaltsrechtlichen Ansätze werden durch die Genehmigung des überplanmäßigen Aufwands erweitert.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n: