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Vorlage - 18/0358  

 
 
Betreff: Antrag der Abraxas Jugendkreativwerkstatt auf Förderung des Projektes "Etablierung als Standort für soziokulturelle und theaterpädagogische Arbeit"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Pistoor, Wilfried
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
12.03.2018 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Das Projekt „Etablierung als Standort für soziokulturelle und theaterpädagogische Arbeit“ des Vereins Abraxas wird grundsätzlich als förderfähig angesehen. Dem Verein wird für die Jahre 2018 und 2019 unter Berücksichtigung einer Eigenbeteiligung von 20 % jeweils ein Betrag von 3.200 € bewilligt..

 

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Sachverhalt:

Auf Grund eines entsprechenden Antrages vom 28.02.2017 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren und Soziales am 9.05.2017 erstmals über die Gewährung eines Zuschusses für den Verein Abraxas beraten. Die Entscheidung über den Antrag wurde seinerzeit zurückgestellt und in der Sitzung am 25.09.2017 erfolgte eine erneute Beratung. Dort wurde der Beschluss gefasst, die Entscheidung über die Zuschussgewährung an den Haushaltsausschuss zu verweisen.

 

In der Beschlussvorlage Nr. 17/0154 zur Sitzung am 9.05.2017 hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass der Antrag von Abraxas auf die 100 %ige Kostenübernahme für den Arbeitsplatz eines geringfügig Beschäftigten abziele. Die Übernahme derartiger Kosten entspreche weder der Jugendkonzeption noch den einschlägigen Förderrichtlinien.

 

In einem Gespräch am 27.10.2017 mit Vertretern von Abraxas, an dem neben dem Unterzeichner auch der Präsident der Oldenburgischen Landschaft, Herr Thomas Kossendey, teilnahm, wurde die Problematik hinsichtlich der Förderung eines Arbeitsplatzes bei Abraxas eingehend erläutert. Sowohl vom Unterzeichner als auch von Herrn Kossendey wurde dem Verein empfohlen, einen Antrag auf Projektförderung zu erarbeiten und diesen sowohl bei der Oldenburgischen Landschaft als auch bei der Stadt einzureichen.

 

Daraufhin hat der Verein den Antrag vom 28.02.2017 am 7.11.2017 zurückgezogen und den anliegenden Antrag auf Projektförderung gestellt.

 

Die Projektbeschreibung ist dem Antrag beigefügt. Es entspricht grundsätzlich den Richtlinien für die Förderung von Jugendpflegmaßnahmen (2.3. Besondere Formen der Jugendarbeit). Die Stadtjugendpflege hält das Projekt für förderwürdig. Allerdings wird nach Ziffer 1.6 der Richtlinien eine angemessene Eigenleistung vorausgesetzt. Nach dem Finanzierungsplan zum Antrag ist eine 100 %ige Finanzierung des Projektes durch die Stadt und die Oldenburgische Landschaft vorgesehen.

 

Laut Projektbeschreibung umfasst das Projekt den Bereich der Stadt Westerstede und darüber hinaus den Landkreis Ammerland. So ist u. a. vorgesehen, „in einem engen Kontakt mit den Schulen des Landkreises zu treten“. Das Projekt ist aus Sicht der Verwaltung unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich förderfähig:

 

a)      das Projekt beschränkt sich auf das Gebiet der Stadt Westerstede oder aber

b)      die Stadt beteiligt sich finanziell nur anteilig an dem Projekt.

 

Wie bereits oben erwähnt, sehen die Förderrichtlinien bei derartigen Projekten eine angemessene Eigenbeteiligung vor. Sofern sich das Projekt auf das Stadtgebiet von Westerstede beschränkt, wird eine Eigenbeteiligung von 20 % als angemessen erachtet.

 

Im Zuge der Beratung über den Haushaltsplan 2018 im Nov. 2017 haben sich die Mitglieder des Haushaltsausschusses darauf verständigt, in den nächsten 4 Jahren 10 % der Aufwendungen einzusparen. Die Förderung des Projektes des Vereins Abraxas ist eine freiwillige Leistung der Stadt und würde das Vorhaben, die vorgenannten Einsparungen im Ergebnishaushalt der Stadt zu erzielen, erschweren. Dieses ist bei der Entscheidung über den Antrag zu beachten. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

2018 und 2019 jeweils 4.000 € (bei 20 % Eigenbeteiligung je 3.200 €). Da die Mittel nicht im Haushaltsplan enthalten sind, ist der Zuschuss für 2018 außerplanmäßig bereitzustellen.

 

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Anlage/n:

Antrag  Abraxas Jugendkreativwerkstatt vom 11.01.2018 nebst Projektbeschreibung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Abraxas Projektförderung vom 11.01.2018 (144 KB)