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Beschlussvorschlag:Die Stadt Westerstede beantragt, die bestehende Förderschule (L), Schule an der Goethestraße, ab dem 5. Schuljahrgang zum 01.08.2018 bis längstens Ende des Schuljahres 2027/28 gem. § 183 c Abs. 5 NSchG weiterzuführen.
Sachverhalt:Der Gesetzgeber hat mit Änderung des Schulgesetzes dem Schulträger die Möglichkeit eröffnet, die noch bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen im Sekundarbereich I bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/28 auf Antrag fortzuführen. Auf diese Möglichkeit bezieht sich die Gruppe CDU/FDP/Rowold und beantragt mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben, die Schule an der Goethestraße weiterzuführen und die entsprechende Genehmigung beim Land einzuholen. Für die Beantragung der Genehmigung hat das Land die anliegenden Hinweise für die kommunalen Schulträger veröffentlicht. Danach müssten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Entscheidung des Schulträgers Die Stadt Westerstede ist Schulträgerin der Förderschule. Des Weiteren besteht mit der Gemeinde Apen eine Vereinbarung, dass diese ebenfalls Schülerinnen und Schüler in die Schule entsenden kann. Vertragsgemäß beteiligt sie sich auch an die Kosten der Schule. Von der Gemeinde Apen liegt bereits die anliegende Zustimmung zur Weiterführung der Förderschule und finanziellen Beteiligung für die aus Apen kommenden Schülerinnen und Schüler vor.
2. Prognose über die Schülerzahlen, wobei mindestens 13 pro Jahrgang erreicht sein müssen Eine Abfrage wurde bei allen Grundschulen im Einzugsgebiet der Schule an der Goethestraße in den ersten bis vierten Klassen durchgeführt. Danach ergibt sich folgende Prognose:
Die Prognose deckt sich mit den in der Vergangenheit vorhandenen Schülerzahlen der Förderschule, wonach 25 % bis 35 % der Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet der Gemeinde Apen beschult wurden. Für das Schuljahr 2022/23 wurde ein Durchschnittswert der Vorjahre angenommen. Die für die Antragstellung maßgebliche Schülerzahl wäre damit auch in den künftigen Schuljahren erreicht.
3. Konzept des Schulträgers, wie der Übergang in das inklusive Schulsystem auf für Schülerinnen und Schüler mit dem Unterstützungsbedarf Lernen gestaltet wird Das Gebäude der Schule an der Goethestraße befindet sich im Eigentum der Stadt Westerstede. Da es für eine Nachnutzung bisher keine Planungen gibt, kann das Gebäude weiterhin für den Schulbetrieb genutzt und der durch die Fortführung der Schule entstehende Raumbedarf auch künftig in dem Gebäude gedeckt werden. Ferner hat die Oberschule Robert-Dannemann-Schule einen zusätzlichen Bedarf an Räumlichkeiten für die im Rahmen der Inklusion zu beschulenden Schülerinnen und Schüler angemeldet. Der Ausschuss für Schule und Bildung hat sich ausführlich damit befasst und letztlich dem Bau eines Verbindungsganges mit Fahrstuhl zu den Fachunterrichtsräumen zugestimmt, der zusätzlich Platz für weitere Differenzierungsräume vorsieht. Entsprechende Haushaltsmittel wurden in die Investitionsplanung der Stadt Westerstede aufgenommen. Die Maßnahme soll bis zum Ende der Weiterführung der Förderschule abgeschlossen sein. Die Weiterführung der Förderschule könnte den durch die Inklusion entstandenen Raumbedarf somit entzerren. Von der Schule an der Goethestraße wurde die in der Anlage beigefügte Planungsgrundlage für den Übergang der sonderpädagogischen Förderung in das inklusive Schulsystem erarbeitet. Die Beantragung einer Weiterführung der Schule wird von hier begrüßt. Ferner bestätigt die Schule, dass die etablierte Kooperation zwischen den Schulen und die Entwicklung der inklusiven Arbeit jederzeit eine Durchlässigkeit für die Schülerinnen und Schüler sicherstellt. Die gemeinsame Überarbeitung der schuleigenen Arbeitspläne soll dabei eine effektive Grundlage für die Entwicklung geeigneter inklusiver Arbeitsformen, für die Verzahnung curricularer Vorgaben und die Sicherstellung einer transparenten Leistungsbewertung bieten. Hingegen spricht sich die Schulleitung der Oberschule Robert-Dannemann-Schule in der anliegenden Stellungnahme klar gegen die Fortführung der Förderschule aus. Insbesondere bestehen Bedenken, dass durch ein „Parallelsystem“ ein zusätzlicher Lehrerbedarf erzeugt und nicht befriedigt werden kann. Damit wäre dann letztlich keiner Schule gedient. Die Lehrerversorgung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes, das durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit zur Fortführung der Förderschulen selber eröffnet hat. Dem Schulträger steht daher für diesen Bereich keine Prüfung zu. Ferner wird in der Stellungnahme der RDS darauf hingewiesen, dass zusätzliche Kosten entstehen und Ressourcen verschwendet werden. Kosten würden jedoch in jedem Falle entstehen, da nach dem Schulgesetz alle Schülerinnen und Schüler die freie Schulformwahl haben. Der Beförderungs- oder Erstattungsanspruch besteht dabei immer für den Weg zum nächstgelegenen Schulangebot. Es ist bekannt, dass die Gemeinde Edewecht einen Antrag auf Fortführung der Astrid-Lindgren-Schule stellen wird. Diese wäre dann auch nächstgelegene Förderschule im Sinne des Schulgesetzes. Entscheiden Eltern aus Westerstede, dass ihr Kind eine Förderschule besuchen soll, würden neben den Kosten für die Beförderung (Zuständigkeit des Landkreises) zusätzlich Kosten im Rahmen der Schulbeteiligung (Zuständigkeit der Stadt) in Höhe von derzeit rd. 3.500 € pro Kind/Jahr entstehen. Diese Kosten wären bei einer Weiterführung der Schule an der Goethestraße sehr viel niedriger, da die Ressourcen dieser Schule noch vorhanden sind und sich die zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel für den Lehr- und Lernmittelbereich nur intern verschieben würden. Wohl müssten die Schülertoiletten im Erdgeschoss saniert werden, was jedoch bei einer Umnutzung des Gebäudes ebenfalls der Fall gewesen wäre.
Fazit In der durch den Gesetzgeber eingeräumten Übergangsphase könnten alle Schülerinnen und Schüler gezielt und individuell nach ihrem Leistungsstand gefördert werden. Eltern würde die Möglichkeit haben, für ihr Kind die individuelle Schulform auszuwählen. Ferner könnten Engpässe sowohl räumlicher als auch pädagogischer Art entzerrt werden.
Finanzielle Auswirkungen:Kosten für die Sanierung der Schülertoiletten, die noch nicht ermittelt sind und in Folgejahren eingeplant werden müssten.
Anlage/n:1. Antrag der Gruppe CDU/FDP/Rowold 2. Hinweise für die kommunalen Schulträger zur Anwendung des § 183 c Abs. 5 NSchG 3. Stellungnahme der Gemeinde Apen 4. Planungsgrundlage für den Übergang der sonderpädagogsichen Förderung in das inklusive Schulsystem nebst Anlagen 5. Stellungnahme der Oberschule Robert-Dannemann-Schule
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