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Vorlage - 18/0387  

 
 
Betreff: Satzung über die Festlegung von Schulbezirken
a) Evaluation der grenzüberschreitenden Schulbezirke
b) Antrag der Grundschule Gießelhorst auf Änderung ihres Schulbezirkes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
16.04.2018 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Satzung für die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede wird zum 01.08.2018 um § 6 Abs. 2 ergänzt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die derzeit gültige Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede ist zum Schuljahresbeginn 2013/14 in Kraft getreten. Vorausgegangen war eine Eltern­be­fragung, deren Ergebnis bei der Festlegung der Schulbezirke berücksichtigt wurde. Mit Aufhebung der Hössenschule hatte sich der Rat der Stadt Westerstede dafür ausge­sprochen, möglichst viele Elternwünsche zu befriedigen und weitläufige grenzüber­schreitende Schulbezirke zu schaffen. Diese sollten dann nach ein paar Jahren noch einmal überprüft werden. Ziel der Satzung war es, in den Grundschulen Westerloy, Halsbek und Ocholt unter Berücksichtigung der Elternwillen eine satte Zweizügigkeit zu schaffen und damit die Brakenhoffschule zu entlasten. Wünschenswert war dabei auch, möglichst in allen Grundschulen der Stadt Westerstede einheitliche und moderate Klassenstärken zu erhalten.

 

Zur Evaluation der Schulbezirke wurde in folgenden Schritten vorgegangen:

 

  1. Feststellung der gesamten Platzkapazitäten im Grundschulbereich
  2. Feststellung des künftigen Platzbedarfes im Grundschulbereich
  3. Probleme, die sich aus den derzeitigen Schulbezirken ergeben
  4. Feststellung der Elternwillen in Bezug auf die grenzüberschreitenden Schulbezirke in der Vergangenheit
  5. Rechtliche Vorgaben
  6. Fazit und Bewertung des Antrages der Grundschule Gießelhorst

 

Zu 1.: Feststellung der gesamten Platzkapazitäten im Grundschulbereich:

Die Platzkapazitäten wurden unter Berücksichtigung des Klassenbildungs­erlasses, der be­stehenden Raumkapazitäten und der Zielsetzung von 2013 wie folgt festgestellt:

 

Die räumlichen Kapazitäten sind bei den Grundschulen Ocholt, Halsbek und Westerloy auf eine Zweizügigkeit begrenzt. Für die Brakenhoffschule stehen unter Mitnutzung von Räum­lichkeiten der Förder­schule allgemeine Unterrichtsräume bis zu einer Vierzügigkeit zuzüglich zwei Sprachheil­klassen zur Verfügung.

Die Grundschule Gießelhorst wurde ursprünglich als halbzügige Grundschule konzipiert. Bei den damaligen Überlegungen wurde eine räumliche Vergrößerung auf eine Einzügigkeit nicht gesehen und daher ein Einschulungs­maßstab von 15 Kindern pro Jahrgang ange­nommen.

 

Zu 2.: Feststellung des künftigen Platzbedarfes im Grundschulbereich:

Den Platzkapazitäten stehen folgende Bedarfe aus der Geburtenstatistik gegenüber:

 

 

Geht man nun davon aus, dass nach der Geburtenstatistik durchschnittlich 205 Einschulungen pro Jahr erwartet werden und kalkuliert ein, dass nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung die Schülerzahlen bis zum Jahre 2030 um 8 % ansteigen und kalkuliert ebenfalls, dass durchschnittlich 5 % der Schülerinnen und Schüler aufgrund des sonderpädagogischen Förderbedarfs doppelt zählen, benötigt die Stadt Westerstede bis zum Jahr 2030 rund 233 Schulplätze im Grundschulbereich, was nach dem aktuellen Klassen­bildungs­­erlass 9 Klassen entspricht.

Der künftige Platzbedarf kann damit auch und gerade unter den genannten zukünftigen Anforderungen mehr als ausreichend befriedigt werden.

 

Zu 3.: Probleme, die sich aus den derzeitigen Schulbezirken ergeben:

Anhand der Geburtenstatistik lässt sich erkennen, wie viele Kinder im jeweiligen originären Schulbezirk und wie viele Kinder im grenzüberschreitenden Schulbezirk wohnen. Auffällig ist dabei, dass:

 

a)die Grundschule Halsbek im Schuljahr 2020/21 aus ihrem originären Einzugsgebiet schon so viele Einschulungen hat, dass kaum Wünsche aus dem grenzüberschreitenden Bezirk befriedigt werden können.

 

b)die Einschulungszahlen aus dem originären Einzugsgebiet der Grundschule Gießelhorst so niedrig sind, dass ab dem Schuljahr 2018/19 eine Kombiklasse (bis zu 24 Kinder im 1. und 2. Schuljahrgang) gebildet werden muss. Deshalb hat die Schulleitung der Grundschule Gießelhorst den beigefügten Antrag auf Ausweitung der Schulbezirksgrenzen gestellt.

 

c) eine verlässliche Planbarkeit der tatsächlichen Schülerzahlen aufgrund der umfang­reichen grenzüberschreitenden Schulbezirke nicht gegeben ist.

 

Zu 4.: Feststellung der Elternwillen in Bezug auf die grenzüberschreitenden Schul­bezirke in der Vergangenheit:

Bei den Betrachtungen wurde das Schuljahr 2013/14 außer Acht gelassen, weil dieses als erstes Jahr nach Inkrafttreten der Satzung nicht repräsentativ erscheint:

 

 

Auffällig ist, dass die tatsächlichen durchschnittlichen Anmeldungen für die Grundschule Halsbek höher als angenommen waren. Dies spricht für die Beliebtheit der Schule.

 

Ferner hat sich der grenzüberschreitende Schulbezirk „Westerloy/Brakenhoffschule“ etabliert, was für die Beibehaltung des Einzugsbereiches der Grundschule Westerloy spricht.

 

Bei der Grundschule Gießelhorst haben nur Eltern aus dem Wahlbereich „Straße Fiken­solterfeld, Hüllstede und Hüllstederfeld“ von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Eltern aus dem Neubaugebiet „Tannenloge/Am Fischteichwählten nahezu ausnahmslos die Braken­hoff­schule aus.

 

Zu 5.: Rechtliche Vorgaben:

Gemäß § 63 Abs. 2 NSchG legen die Schulträger für jede Schule im Primarbereich einen Schulbezirk fest. Die Bildung von gemeinsamen (grenzüberschreitenden) Schulbezirken ist dabei grund­sätzlich möglich.

Die Schulbezirke sind durch Satzung festzulegen, die der Genehmigung des Landes bedarf. Eine Satzungsänderung ist an folgende formale Voraussetzungen gebunden:

-  Beteiligung des Stadtelternrates

-  Festlegung mindestens einen Monat vor Beginn des Aufnahmeverfahrens, was bedeutet, dass eine Änderung frühestens zum Schuljahr 2020/21 herbeigeführt werden kann, da das Aufnahmeverfahren bereits nach den Osterferien für das darauffolgende Schuljahr beginnt.

 

Die Aufnahmekapazität einer Schule ist überschritten, wenn nach Ausschöpfung der verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten die Erfüllung des Bildungsauftrages nicht mehr gesichert ist. Die Raumsituation als Voraussetzung der sächlichen Kapazität wird durch die Festlegung der Zügigkeit durch den Schulträger bestimmt. Für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Westerstede wurden die in Punkt 1 erläuterten Raumkapazitäten festgelegt.

 

Der Gesetzgeber hat für den Primarbereich keine Regelungen aufgestellt, wie man bei einer Kapazitätserschöpfung vorgeht, um dem Schulträger einen möglichst großen Handlungs­spielraum zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass dann eine Gleichbehandlung nach dem Zufallsprinzip stattfinden und ein Losverfahren durchgeführt werden muss.

 

Zu 6.: Fazit und Bewertung des Antrages der Grundschule Gießelhorst:

Weder in Ocholt, noch in Halsbek, noch in Westerloy lässt sich aus dem originären Schulbezirk eine satte Zweizügigkeit bilden.

Will man moderate Klassenstärken erhalten, wird man auch in Zukunft auf die Bildung der grenzüberschreitenden Schulbezirke ange­wiesen sein, denn eine feste Zuordnung von einzelnen Gebieten oder Straßen ist aus geographischen Erwägungen heraus und unter Berück­sichtigung des Elternwillens kaum realisierbar. Jedoch muss allen Beteiligten klar sein, dass die jeweilige Schule vorrangig  SchülerInnen aus dem originären Bereich aufnimmt und SchülerInnen aus dem grenzüberschreitenden Schulbezirk nachrangig behandelt werden. Bei Kapazitätserschöpfung entscheidet dann das Los, was an sich für alle Beteiligten keine befriedigende Lösung ist, weil die betroffenen Eltern mitunter erst kurz vor der Einschulung Gewissheit bekommen, in welcher Schule ihr Kind aufgenommen wird.

Die Satzung wäre auf jeden Fall entsprechend zu ergänzen, um dies zu verdeutlichen. Da die Ergänzung nur deklaratorischer Natur ist, könnte diese bereits zum 01.08.2018 erfolgen.

 

Die Brakenhoffschule wird auch künftig mindestens dreizügig bleiben. Eine Aufnahme der Kinder aus den grenzüberschreitenden Schulbezirken zu den Grundschulen Halsbek und Gießelhorst kann aus räumlicher Sicht bis zu einer Vierzügigkeit erfolgen. Um auch hier möglichst moderate Klassenstärken zu erreichen, ist eine jährliche Aufnahmequote von mindestens 80 SchülerInnen wünschenswert. Daher spricht auch in dieser Hinsicht nichts gegen die Beibehaltung der Auswahlbezirke.

 

Der Schulbezirk der Grundschule Westerloy hat sich bewährt und sollte deshalb so beibehalten werden. Zu dem originären Bezirk sollte daher auch weiterhin der grenzüber­schreitende Schulbezirk mit der Brakenhoffschule gehören.

 

Ebenso verhält es sich mit dem Schulbezirk der Grundschule Ocholt. Hier stehen zwar noch ausreichend Platzkapazitäten zur Verfügung, die sich jedoch auch nicht durch Verschiebung der Einzugsbereiche füllen lassen, ohne den Bestand einer anderen Grundschule zu gefährden. In der Vergangenheit wurden die freien Kapazitäten durch zusätzliche Angebote wie den Schulkindergarten und die Sprachlernklassen kompensiert. Dies sollte auch für die Zukunft gelten.

 

Die Grundschule Halsbek ist mit Ausnahme des Einschulungsjahrganges 2020/21 auf die Beschulung von Kindern aus dem grenzüberschreitenden Schulbezirk angewiesen. Diese Möglichkeit wird von den Eltern gerne in Anspruch genommen, weshalb auch keine Änderung der Satzung in diesem Bereich sinnvoll wäre.

 

Ebenso verhält es sich bei den Schülerzahlen der Grundschule Gießelhorst. Eine Ver­schiebung der Einzugsbereiche hin zu einer festen Einzügigkeit der Schule würde einen zusätzlichen räumlichen Bedarf verursachen, der derzeit nicht gedeckt werden kann. Hier wird auf das Raumnutzungskonzept, welches in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 21.02.2017 vorgestellt wurde, verwiesen. Jedoch müssen mindestens 13 Kinder pro Schul­jahr eingeschult werden, um eine Zusammenlegung des ersten und zweiten Schuljahr­ganges (Kombiklasse) zu vermeiden. In der Vergangenheit ist dies zumeist geglückt, indem auch die Schule selber für sich geworben hat.

 

Will man die Schule stärken, ist zu diskutieren, ob die Straße „Fikensolterfeld“ und die Orts­teile Hüllstede und Hüllstederfeld dem originären Einzugsbereich der Schule zugewiesen werden. Für den Bereich „Neubaugebiet Tanneloge/Am Fischteich“ wird dies aufgrund des Elternwillens und der hohen Wahrscheinlichkeit, dass dann die Brakenhoffschule in eine Dreizügigkeit mit vollen Klassen abrutscht, nicht gesehen.

 

Eine Änderung der Schuleinzugsbereiche wäre nur unter Beteiligung des Stadtelternrates und frühestens zum Schuljahr 2020/21 durchsetzbar

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 

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Anlage/n:

1. Antrag der Grundschule Gießelhorst auf Ausweitung der Schulbezirksgrenzen

2. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Westerstede

3. Schulbezirkskarte zu § 7 der Satzung

4. Entwicklung der Schülerzahlen im Grundschulbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Gießelhorst Schulbezirke (188 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Schulbezirke Grundschulen 2018 - Vorschlag (20 KB)      
Anlage 3 3 Karte Schulbezirksgrenzen 2013 - Anhang Satzung (808 KB)      
Anlage 4 4 Schülerzahlen Grundschule (580 KB)