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Vorlage - 18/0417  

 
 
Betreff: Antrag Bündnis 90/Die Grünen auf Verzicht von Glyphosat und Neonicotinoiden auf kommunalen Flächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Eckholt, Paul
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
11.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft abgelehnt   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Antrag ist zu entscheiden.

 

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Sachverhalt:

Zu dem Themenbereich wurden bereits in den Jahren 2013 und 2014 entsprechende Anträge im Fachausschuss vorgelegt. Konkret wird auf die Beratungen zum Verzicht auf Neonicotinoide im kommunalen Bereich im Zusammenhang mit der bevorzugten Pflanzung von bienenfreundlichen Gehölzen auf den städtischen Flächen verwiesen, den die Stadtverwaltung im Ergebnis mit einer entsprechenden Pressemitteilung unterstützt hat. Auch der Einsatz von Glyphosat an der Bahnstrecke Westerstede-Ocholt  wurde im Januar 2014 behandelt.

 

Beim Einsatz von Glyphosat sind die gesetzlichen Vorschriften und jeweiligen Rahmenbedingungen bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen maßgeblich.

Für einen verpflichtenden flächendeckenden Verzicht auf die Anwendung von Glyphosat und Neonicotinoiden fehlen derzeit die gesetzlichen Grundlagen.

 

Für die meisten kommunalen Flächen gibt es bereits umfangreiche Beschränkungen. Die Stadt Westerstede verzichtet grundsätzlich auf die Verwendung von Glyphosat auf den eigenbewirtschafteten Flächen. Weiterhin ist der Einsatz auf den Dritten zur Nutzung übertragenen städtischen Kompensationsflächen (vorwiegend Grünlandflächen mit einer Gesamtfläche von rd. 79 ha) unzulässig.

 

Bei den übrigen konventionell landwirtschaftlich nutzbaren Flächen der Stadt Westerstede (Gesamtfläche ca. 51 ha, davon 24 ha Ackerland und 27 ha Grünland) sind in den jeweiligen Pachtverträgen keine entsprechenden Regelungen bzw. Klauseln enthalten. Die betreffenden  Pachtverträge der Stadt Westerstede haben größtenteils eine Laufzeit bzw. Verlängerungszeit von einem Jahr. Insoweit wäre formal unter Berücksichtigung der (Änderungs-)Kündigungsfristen eine Anpassung der Verträge zum 01.11.2019 bzw. 2020 möglich.

 

Nähere Ausführungen zu den einzelnen Flächen und Vertragsinhalten werden bei Bedarf in der Sitzung vorgetragen..

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Antragsschreiben

Protokollauszüge zu vorherigen Anträgen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-1Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion zur Ausbringung von Glyphosat auf stadteigenen Flächen (207 KB)      
Anlage 2 2 Protkollauszüge Glyphosat (393 KB)