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Beschlussvorschlag:Der Antrag ist zu entscheiden.
Sachverhalt:Zu dem Themenbereich wurden bereits in den Jahren 2013 und 2014 entsprechende Anträge im Fachausschuss vorgelegt. Konkret wird auf die Beratungen zum Verzicht auf Neonicotinoide im kommunalen Bereich im Zusammenhang mit der bevorzugten Pflanzung von bienenfreundlichen Gehölzen auf den städtischen Flächen verwiesen, den die Stadtverwaltung im Ergebnis mit einer entsprechenden Pressemitteilung unterstützt hat. Auch der Einsatz von Glyphosat an der Bahnstrecke Westerstede-Ocholt wurde im Januar 2014 behandelt.
Beim Einsatz von Glyphosat sind die gesetzlichen Vorschriften und jeweiligen Rahmenbedingungen bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen maßgeblich. Für einen verpflichtenden flächendeckenden Verzicht auf die Anwendung von Glyphosat und Neonicotinoiden fehlen derzeit die gesetzlichen Grundlagen.
Für die meisten kommunalen Flächen gibt es bereits umfangreiche Beschränkungen. Die Stadt Westerstede verzichtet grundsätzlich auf die Verwendung von Glyphosat auf den eigenbewirtschafteten Flächen. Weiterhin ist der Einsatz auf den Dritten zur Nutzung übertragenen städtischen Kompensationsflächen (vorwiegend Grünlandflächen mit einer Gesamtfläche von rd. 79 ha) unzulässig.
Bei den übrigen konventionell landwirtschaftlich nutzbaren Flächen der Stadt Westerstede (Gesamtfläche ca. 51 ha, davon 24 ha Ackerland und 27 ha Grünland) sind in den jeweiligen Pachtverträgen keine entsprechenden Regelungen bzw. Klauseln enthalten. Die betreffenden Pachtverträge der Stadt Westerstede haben größtenteils eine Laufzeit bzw. Verlängerungszeit von einem Jahr. Insoweit wäre formal unter Berücksichtigung der (Änderungs-)Kündigungsfristen eine Anpassung der Verträge zum 01.11.2019 bzw. 2020 möglich.
Nähere Ausführungen zu den einzelnen Flächen und Vertragsinhalten werden bei Bedarf in der Sitzung vorgetragen..
Finanzielle Auswirkungen:keine
Anlage/n:Antragsschreiben Protokollauszüge zu vorherigen Anträgen
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