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Vorlage - 18/0421  

 
 
Betreff: Festlegung des Wahltages für die Bürgermeisterwahl 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgermeisterwahl wird zeitgleich mit der Europawahl am 26. Mai 2019 durchgeführt. Eine evtl. erforderliche Stichwahl findet am 16. Juni 2019 statt.

 

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Sachverhalt:

Bürgermeister Klaus Groß hat bei der Kommunalaufsichtsbehörde einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand gemäß § 83 NKomVG zum 31.10.2019 gestellt. Aus diesem Grund ist gemäß § 80 Abs. 2 NKomVG eine Bürgermeisterwahl innerhalb von sechs Monaten vor Beginn des Ruhestands des Amtsinhabers durchzuführen.

Die Vertretung bestimmt gemäß § 45 b Abs. 2 NKWG den Wahltag für einzelne Direktwahlen. Da die Europawahl in Deutschland voraussichtlich am 26.05.2019 stattfinden wird, bietet sich an, die Direktwahl ebenfalls an diesem Termin durchzuführen. Bis zur Beschlussfassung des Rates am 26.06.2018 wird der Europawahltermin verbindlich bestätigt sein

Ist eine Stichwahl erforderlich, so findet diese gemäß § 45 b Abs. 3 NKWG am zweiten Sonntag nach der Wahl statt. Die Vertretung kann einen anderen Sonntag als Wahltag bestimmen, wenn besondere Umstände dies erfordern.

Der zweite Sonntag nach der Wahl ist der Pfingstsonntag. An diesem Tag wäre mit einer eher geringen Wahlbeteiligung zu rechnen, auch die Organisation des Einsatzes der Wahlhelfer wäre erschwert. Daher wird vorgeschlagen, eine eventuelle Stichwahl am dritten Sonntag nach der Wahl (16.06.2019) durchzuführen.

 

Laut Auskunft der Kommunalaufsichtsbehörde wird noch vor der Ratssitzung über den Antrag des Bürgermeisters auf Versetzung in den Ruhestand entschieden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Beschlüsse zum Wahltermin nur vorbehaltlich der Entscheidung der Kommunalaufsicht getroffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

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