Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Frau Insa Wetenkamp wird zur Gemeindewahlleiterin und Herr Jörn Krieger wird zum stv. Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2019 berufen.
Sachverhalt:Für die Bürgermeisterwahl (Direktwahl) 2019 übernimmt gemäß § 45 c NKWG die nach § 9 NKWG berufene Wahlleitung der letzten Kommunalwahl die Aufgaben der Wahlleitung. Für die Kommunalwahl 2016 wurde Frau Hilke Hinrichs zur Gemeindewahlleiterin und Frau Insa Wetenkamp zur stv. Gemeindewahlleiterin berufen. Wahlbewerber/innen können die Gemeindewahlleitung nicht wahrnehmen. Da Frau Hinrichs bereits erklärt hat, für das Bürgermeisteramt kandidieren zu wollen, ist die Berufung einer neuen Wahlleitung erforderlich. Kraft Gesetz ist der Bürgermeister Gemeindewahlleiter, die Vertretung kann nach § 9 NKWG jedoch eine abweichende Regelung beschließen. Es wird vorgeschlagen, im Sinne des § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG folgende Bedienstete der Stadt für die Gemeindewahlleitung zu berufen: Die Hauptamtsleiterin Insa Wetenkamp zur Gemeindewahlleiterin und den Sachgebietsleiter der Bürgeretage, Herrn Jörn Krieger, zum stv. Gemeindewahlleiter. Frau Wetenkamp ist bereits seit 2011 stv. Gemeindewahlleiterin und verfügt daher über genügend Erfahrung, um die Wahlleitung zu übernehmen. Herr Krieger hat die Wahlleitung in den letzten Jahren unterstützt und besitzt die erforderlichen Fachkenntnisse für die stv. Wahlleitung..
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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