Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für einen Spielplatz in einem noch zu beschließenden Umfang zu ermitteln.
Sachverhalt:Die Antragsteller beantragen im Namen der Anwohner der Halsbeker Straße und der Ginsterstraße sowie des neuen Baugebietes die Wiederanlegung eines wohnnahen Spielplatzes neben der Feuerwehr als Ersatz für den seinerzeit zurückgebauten Spielplatz am Sportplatz. Der in Hollriede vorhandene Spielplatz am Südring ist aufgrund seiner standörtlichen bzw. verkehrlichen Lage südlich der L 24 nicht für alle Hollrieder Kinder problemlos zu erreichen. Dazu ist der alte Spielplatz mit einem in absehbarer Zeit größeren Sanierungsbedarf nicht mehr für alle Altersstufen attraktiv. Die Investitionen in neue Spielgeräte bieten sich auf dem Dorfplatz in der Nähe zum Dörpshus und der Feuerwehr im Vergleich an. Dadurch ergeben sich auch viele Vorteile und Synergieeffekte.
Im rahmenhaften Dorfkonzept ist die Anlegung eines Spielplatzes zusammen mit der Entwicklung des Dorfplatzes als konkrete vordringliche Maßnahme enthalten. In diesem Plan ist u. a. auch die Einrichtung einer Querungshilfe an der L 24 mit der Zielsetzung vorgesehen, dass der zentral gelegene Dorf- und Spielplatz für alle Hollrieder besser erreichbar ist und so die Funktionen des bestehenden Spielplatzes mit übernimmt und diesen dann entbehrlich macht. Für die Einrichtung des Spielplatzes besteht keine gesetzliche Verpflichtung und ist somit im Sinne der Aufgabenkritik als freiwillige Aufgabe bzw. Investition anzusehen. Nach derzeitigem Stand stehen hierfür auch keine Fördermittel zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:Für die Anlegung des Spielplatzes mit der gewünschten Spielgeräteausstattung sind investive Aufwendungen in geschätzter Höhe von ca. 30.000 € zu veranschlagen. Entsprechende Mittel stehen im Haushalt 2018 für diese Maßnahme nicht zur Verfügung und wären in die Finanzplanung aufzunehmen.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Antragsschreiben
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