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Vorlage - 18/0454  

 
 
Betreff: Antrag vom Beirat Stadtmarketing: öffentliche Freizeitanlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Eckholt, Paul
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Es ist über die Einrichtung einer öffentlichen Freizeitanlage gemäß den nachfolgenden Ausführungen zu den jeweiligen Standorten zu entscheiden. Entsprechend der Standortfestlegung wird die Verwaltung beauftragt, ggfs. die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zu klären und die genauen Kosten zu ermitteln.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Der Fachausschuss hat sich in der letzten Sitzung auf Grundlage des vorliegenden Antrages des Beirates Stadtmarketing für eine öffentliche Freizeitanlage ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung in Bezug auf eine Standortprüfung und je nach Festlegung auf Kosten und Folgekosten zu untersuchen.

 

Als mögliche vorrangige Standorte werden stadtnahe Grün-/Waldflächen bzw. solche mit Anbindung an vorhandene Fahrrad- und Wanderwege vorgeschlagen, die mit Bezug auf die bisher genannten und erörterten Standorte näher zu untersuchen und im Einzelnen auf die jeweilige Eignung, örtliche bzw. planungsrechtliche Situation und Standortbedingungen darzustellen sind:

 

Thalenbusch und Jaspershof

Das Waldgebiet Thalenbusch steht ebenso wie der Hössenbusch unter Landschaftsschutz und die gewünschte Ausweisung und Nutzung ist gemäß LSG-Verordnung nicht zulässig. Dazu ist die Einrichtung einer öffentlichen Freizeitanlage mit Grillplatz und Freizeitaktivitäten  nicht mit den Belangen von Wald und Natur und in Bezug auf die öffentliche Sicherheit hinsichtlich des Brandschutzes vereinbar.

Das Außengelände Jaspershof sieht nach dem derzeitigen Konzeptstand eine entsprechende Freizeitanlage nicht expliziert vor bzw. ist auf eine derartige Nutzung nicht ausgerichtet. Gleichwohl ist die gemeinschaftliche Nutzung und Entwicklung des Jaspershofs erklärtes Ziel des Gesamtkonzeptes, so dass in Abstimmung mit dem Vorstand der Stiftung und den Akteuren und Nutzern vor Ort eine Ausgestaltung in diese Richtung denkbar wäre. Als perspektivischer Standort käme hier vorzugsweise der Bereich des angedachten Familiengartens in Betracht, der aufgrund der geplanten Baumaßnahmen bzw. übergangsweise Nutzungen allerdings nicht kurzfristig umsetzbar ist. Im Vergleich zu anderen Standorten bietet der Jaspershof viele Vorteile und Vorzüge und spricht auch ein breites Nutzerspektrum an. Neben den vorhandenen Versorgungseinrichtungen sind hier auch das passende räumliche Umfeld und die erforderliche soziale Kontrolle gegeben.

 

Hössensportanlage:

In diesem Zusammenhang wird auf die entsprechenden Beratungen im Hössenausschuss verwiesen. Eventuell ist eine behutsame, kleinteilige und zielgerichtete Weiterentwicklung im Umfeld des Jugendzentrums unter Einbeziehung der dortigen Einrichtungen und Akteure denkbar. Damit könnten die vorhandenen Potenziale gebündelt und die Freizeitanlage möglicherweise ziel- und zielgruppengerecht entwickelt werden. Dieser Bereich liegt allerdings etwas abgelegen und versteckt, so dass die „öffentliche Kontrolle“ schwierig ist.    

 

Grünzug entlang der Kleinen Nörderbäke:

Dieser weiträumige stadtnahe Grünzug ist allgemein für die siedlungsnahe Erholung von Bedeutung und kommt insofern auch für diese Freizeitnutzung in Betracht. Aus der Diskussion über eine mögliche Bebauung in diesem Bereich sind bereits Vorschläge und Überlegungen zur Entwicklung von Gemeinschaftsgärten in dieser Grünen Lunge eingebracht worden. Die Flächenverfügbarkeit ist gegeben. Für die gewünschte Anbindung, Versorgung und Erschließung der Freizeitanlage wäre ein Standort in räumlicher Nähe zur Robert-Dannemann-Schule bzw. an der dortigen Radwegeverbindung mit entsprechendem Abstand zu den umliegenden Bewohnern zu bevorzugen, bei dem auch die soziale Kontrolle sichergestellt wäre. Entsprechende planungsrechtliche Entwicklungsmöglichkeiten sind innerhalb des Bebauungsplanes für die ursprünglich geplante Grundschule gegeben, so dass im Falle der Standortfestlegung dieser Bereich vorrangig zu betrachten wäre. 

 

Grünzug entlang der Großen Süderbäke:

Dieser Grünzug ist ebenfalls für die siedlungsnahe Erholung von Bedeutung und käme insofern auch infrage. Die Flächenverfügbarkeit ist gegeben. Für die gewünschte Anbindung, Versorgung und Erschließung der Freizeitanlage wäre ein Standort im Bereich bzw. in räumlicher Nähe zur Brakenhoff-Schule zu bevorzugen, weil die Entwicklungsmöglichkeiten größer sind als innerhalb der öffentlichen Grünfläche, bei der lediglich eine eingeschränkte Freizeitanlagen-Nutzung möglich ist. Die verkehrliche Anbindung und Erschließung gestaltet sich im Vergleich zum Grünzug entlang der Kleinen Norderbäke aufwändiger.

 

Garten der Jahreszeiten

Der Garten der Jahreszeiten am Schlossweg liegt vergleichsweise abgelegen und liegt planungsrechtlich im  Außenbereich. Er kann aber ein passendes Umfeld vorweisen. Das  Grundstück befindet sich nicht im Eigentum der Stadt, es besteht jedoch eine längerfristige Pachtoption. Der Garten der Jahreszeiten ist nicht erschlossen. Parkmöglichkeiten sind an der Landesstraße vorhanden. 

Im vorderen Bereich ist ein inzwischen sanierungsbedürftiger Treffpunkt eingerichtet, der  behutsam umgestaltet und standortangepasst ausgestattet werden könnte.

 

Es wurden im Vorfeld weitere Standorte geprüft, die aber aus unterschiedlichen Gründen  ausscheiden bzw. nicht als vorrangig aufgelistet werden können.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass für eine kurzfristige Inanspruchnahme und Umsetzung am ehesten der Grünzug entlang der Kleinen Norderbäke geeignet erscheint.

 

Kosten:

Die Investitionskosten für die Einrichtung einer Freizeitanlage und die anfallenden Unterhaltungs- und Folgeaufwendungen lassen sich nicht pauschalisiert beziffern bzw. nur grob einschätzen. Diese sind selbstverständlich vom Standort und  jeweiliger Größe, Ausstattung und Nutzung abhängig. Nach Auffassung der Verwaltung ist bei der Freizeitanlage eine kleinteilige Lösung mit Pflasterung, Sitzgruppen, Abfallbehälter und bei gegebenen Standortvoraussetzungen mit Überdachung und Grillplatz vorzuziehen. Für eine weitergehende Kostenermittlung bedarf es einer konkretisierenden Festlegung der Standorte und der Ausstattungsstandards.
Ganz grob sind die investiven Kosten in einer Größenordnung von 30.000-50.000 € anzusetzen.  

 

In Bezug auf die Unterhaltung ist erfahrungsgemäß von höheren Unterhaltungs- und Folgekostenaufwand als bei vergleichbaren Anlagen z. B. auf Dorfplätzen oder Spielplätzen auszugehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen (fiktiv)

Auswirkungen Ergebnishaushalt (fiktiv)

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2018

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

4.000 €

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

50.000 €

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

2.000 €

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

50.000 €

 

Gesamtsumme

6.000 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

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Anlage/n: