Bürgerinformationssystem

Vorlage - 18/0459  

 
 
Betreff: Umstellung des Atemschutzes auf Überdruckgeräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
Beratungsfolge:
Feuerwehrausschuss Entscheidung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Seit Anfang des Jahres ist bekannt, das aufgrund einer neuen internationalen Norm die Freiwilligen Feuerwehren beim Atemschutz vom derzeitigen Unterdruck auf Überdruck umstellten müssen. Die Umstellung soll für mehr Sicherheit der Kameraden im Innenangriff sorgen. Die Berufsfeuerwehren arbeiten bereits mit Überdruck.

 

Zwischenzeitlich hat ein Informationsgespräch auf der TZ mit der Fa. Dräger stattgefunden. Hier wurden einige Fragen zur Umstellung beantwortet. Es ist ersichtlich geworden, dass eine Umstellung zeitgleich in einer Gemeinde erfolgen muss. Bis zum Jahresende wird die Fa. Dräger verschiedene Angebote zur Information vorlegen.

 

Die neueren Atemschutzgeräte können durch den Austausch der Lungenautomaten und der Maske auf Überdruck umgestellt werden. Die älteren Atemschutzgeräte (derzeit ca. 50 Stück) können nicht umgerüstet werden und müssen ausgetauscht werden. Die jetzt neu eingeplanten Atemschutzgeräte werden bereits so beschafft, dass lediglich der Lungenautomat und die Maske ausgetauscht werden müssen.

 

Eine grobe Kostenschätzung geht derzeit von ca. 140.000,00 € aus. Diese Summe wird sich aufgrund der in den nächsten beiden Jahren neu zu beschaffenden Atemschutzgeräte etwas verringern. Zudem ist fraglich, in welchem Umfang die neuen Geräte beschafft werden, da die Atemschutzgeräte auch mit verschiedenen Ausrüstungsgegenständen, u.a. dem Safety Belt zur Rettung bewusstloser Kameraden, erweitert werden können. Auch ein Leasingmodell, wonach die Gerätschaften nach 10 Jahren in das Eigentum der Stadt übergehen, wird durchgerechnet. Hierbei würden die bereits vorhandenen Geräte in Zahlung genommen werden.

 

Hinzu kommen noch die anteiligen Kosten für die Poolgeräte auf der TZ.

 

Nach derzeitigem Stand ist die Umstellung in einem der Jahre 2022 bis 2024 geplant.

 

Anlage/n:

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