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Vorlage - 18/0460  

 
 
Betreff: Campingplatz - Sachstandsbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
11.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität geändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität vom 25.06.2018 wurde eine Grundsatzdiskussion über den Campingplatz in Westerstede geführt, die mit dem Auftrag an die Verwaltung zur Prüfung der Entwicklungsoptionen einschließlich Prüfung einer Privatisierung mündete.

 

Zunächst zur aktuellen finanziellen Entwicklung nach Änderung der Gebührensätze folgende Ertragslage zum Stichtag 22.08.2018:

 

Erträge aus Benutzungsgebühren und privatr. Entgelten bis 22.08.2017:              49.323,23 €

Erträge aus Benutzungsgebühren und privatr. Entgelten bis 22.08.2018:              64.541,46 €

 

Mehrerträge:              15.218,23 €

 

Die Mehrerträge resultieren im Wesentlichen aus der Änderung der Gebührensätze. Die überaus gute Wetterlage im Sommer dieses Jahres führte nach Auskunft des Campingwarts nicht unbedingt zu einer höheren Belegung, da es teilweise schon zu warm war.

Im Rahmen der Haushaltsplanung für 2018 wurde ein Mehrertrag aus Anpassung der Gebührensätze von rd. 6.000,00 € angenommen. Aufgrund der positiven Entwicklung kann daher davon ausgegangen werden, dass das Defizit beim Campingplatz nicht die geplante Höhe von 32.100,00 Euro erreichen wird.

 

 

Hinsichtlich der Prüfung einer Privatisierung des Campingplatzes ergibt sich folgender Sachstand:

 

Zunächst wurde die rechtliche Bewertung einer Verpachtung vorgenommen. Danach ist zunächst auf die Eigentumsverhältnisse beim Campingplatz abzustellen. Der Campingplatz gliedert sich in drei Eigentums-Bereiche:

  1. Hinterer Bereich (Dauerstellplätze Richtung Bäkenniederung):               Stadt Westerstede
  2. Mittlerer Bereich (Wohnwagenplätze und Zufahrt): Schützenverein Westerstede
  3. Vorderer Bereich (Wohnmobilstellplatz): Schützenverein Westerstede

 

Die Flächen des Schützenvereins wurden von der Stadt Westerstede zu 2. auf Grundlage eines Erbbaurechtverhältnisses und zu 3. im Rahmen eines normalen Pachtverhältnisses gepachtet. Der Erbbaurechtsvertrag wurde 1993 mit einer Laufzeit von 99 Jahren und einer Zweckbestimmung „Betrieb Campingplatz“ abgeschlossen. Der Pachtvertrag wurde in 2017 für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2022 verlängert.

 

Weder im Erbbaurechtsvertrag noch im Pachtvertrag ist die Unterverpachtung an einen Dritten geregelt. Im Übrigen wurde im Rahmen eines Gemeinschaftsvertrages zwischen Schützenverein Westerstede e.V., Verkehrsverein Westerstede e.V. und Stadt Westerstede aus dem Jahre 1992 die Stadt Westerstede als alleiniger Träger des Campingplatzes vereinbart.

Es ist daher unabdingbar, eine Weitergabe der Trägerschaft bzw. Verpachtung an einen privaten Dritten im Einvernehmen mit dem Schützenverein Westerstede e.V. vorzunehmen, da für die Wirtschaftlichkeit des Campingplatzes die Verfügbarkeit der Flächen maßgeblich ist. Der Schützenverein Westerstede e.V. wurde inzwischen in dieser Sache kontaktiert, eine Rückmeldung liegt bislang nicht vor. Sollte eine Rückmeldung bis zur Ausschusssitzung vorliegen, wird diesbezüglich entsprechend berichtet.

 

Zwischenzeitlich wurde auch mit dem Betreiber der Gaststätte am Campingplatz der Kontakt gesucht. Nach anfänglichen Terminschwierigkeiten soll ein Gespräch noch vor der Ausschusssitzung stattfinden. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung berichtet.

 

Unabhängig davon haben sich noch zwei weitere Interessenten für die Trägerschaft des Campingplatzes gemeldet. Diesbezügliche Gespräche sollen im Anschluss an das Gespräch mit dem örtlichen Gastronomen stattfinden.

 

Bei einer Verpachtung des Campingplatzes Westerstede würde sich die Jahrespacht anhand folgender Tabelle ermitteln:

 

 

 

 

Im Rahmen einer Verpachtung ist demnach auch zu klären, wie mit den seinerzeit im Zuge der Flüchtlingswelle zur Verfügung gestellten Mobilheimen umgegangen werden soll. Aufgrund der kurzen Abschreibungsdauer (Restnutzungsdauer rd. 6 Jahre) wirken sich die Abschreibungen maßgeblich auf den Pachtzins aus. Die Mobilheime wurden nur vorübergehend zur Unterbringung von Schutzsuchenden verwendet. Aktuell werden sie dafür nicht mehr benötigt, zwei Mobilheime werden daher zur Vermietung an Touristen angeboten. Das Angebot wird bislang jedoch kaum in Anspruch genommen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Lageplan Campingplatz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan (3927 KB)