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Beschlussvorschlag:Dem Antrag der Stiftung Kunst und Kultur auf Bezuschussung des geplanten Klassikkonzerts im September 2019 auf dem Schneiderhof wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2019 dahingehend entsprochen, dass entsprechend den Richtlinien zur Förderung der Kultur auf Grundlage des vorgelegten Finanzierungsplans der Höchstbetrag von maximal 4.985 € gewährt wird. Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die Haushaltsmittel im Haushaltspan 2019 bereitzustellen
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 22.08.2918 hat die Stiftung für Kunst und Kultur einen Antrag auf Bezuschussung eines Klassikkonzerts auf dem Schneiderhof gestellt. Konkret wird die Übernahme des Defizits laut anliegendem Finanzierungsplan in Höhe von 19.850 € erbeten.
Gemäß den Richtlinien der Stadt Westerstede zur Förderung der Kultur werden Konzerte jeweils mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten gefördert, wobei die Höchstgrenze mit der Defizitabdeckung erreicht ist.
Laut Finanzierungplan betragen die voraussichtlichen Gesamtausgaben 49.850 €. Gemäß den Richtlinien beträgt die Maximalförderung demnach 10 % von 49.850 € = 4.985 €.
Bei der Kulturförderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage der Stadt Westerstede wird angeregt, über eine Förderhöchstgrenze je Kulturveranstaltung nachzudenken. Beispielsweise könnte diese für die Zukunft auf 3.000 € je Veranstaltung festgeschrieben werden.
Finanzielle Auswirkungen:Im Haushaltsplan 2019 sind auf dem Produktkonto 26210.43180 zusätzlich 5.000 € (alternativ 3.000 €) bereitzustellen.
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