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Beschlussvorschlag:Für die in der Anlage gekennzeichneten Flächen des Gewerbegebietes Hollriede wird der Erschießungsbeitrag auf 6,44 € / qm festgesetzt.
Sachverhalt:Der Bau von Erschließungsanlagen führt zu einer Erschließungsbeitragspflicht für die durch diese Anlage bevorteilten Grundstücke. Im Bereich des Gewerbegebietes Hollriede wird eine Erschließungsstraße gebaut, die den anliegenden Grundstücken den entsprechenden Vorteil verschafft. Im Erschließungsgebiet „Gewerbegebiet Hollriede“ werden mehr Grundstücke durch die Erschließungsstraße erschlossen, als vom Bebauungsplan erfasst sind. Das Erschließungsgebiet weicht von den Grenzen des Bebauungsplanes ab und umfasst die in der Anlage 1 gekennzeichneten Flächen.
Die Berechnung des Erschließungsbeitrages basiert auf Angebotskosten. Die Berechnung ist der Anlage 2 zu entnehmen. Die Festlegung des Erschließungsbeitrages zum jetzigen Zeitpunkt ist erforderlich, um den Erschließungsbeitrag gem. § 11 der Erschießungsbeitragssatzung der Stadt Westerstede ablösen zu können. Für die erschlossene Fläche von 103.628 m² wird ein Erschließungsbeitrag von 6,44 € / qm festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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