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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 114. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Verfahrensvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt. Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 121 Linswege, Göhlenkamp, mit örtlichen Bauvorschriften - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 28.09.2018 bis einschließlich zum 29.10.2018 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Es sind private Stellungnahmen eingegangen. Von den Anliegern wurde teilweise eine Einbahnstraßenregelung gefordert – ein anderer Teil lehnte diese Regelung ab. Da verkehrsrechtliche Bestimmungen nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind, ist dieser Belang außerhalb des vorliegenden Verfahrens im Rahmen der Erschließungsplanung zu regeln. Weiterhin wird eine alternative Verkehrsführung von einem Anlieger vorgeschlagen, sodass bestehende bauliche Anlagen und ein Kirschbaum erhalten bleiben. Die Stadtentwicklungsgesellschaft als Eigentümerin der Fläche hat bereits Kontakt zu dem Anlieger aufgenommen und eine einvernehmliche Klärung zugesprochen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Privatpersonen und der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die Anfang der 45. Kalenderwoche nachgereicht wird.
Der Bebauungsplan wurde aufgrund der Eingaben folgendermaßen geändert:
Die Änderungen sind den untenstehenden Zeichnungen zu entnehmen. Diese Änderungen erfordern grundsätzlich eine erneute Auslegung des Bebauungsplan-entwurfs. Die Grundzüge der Planung sind jedoch nicht berührt, sodass die Verwaltung ein beschränktes Beteiligungsverfahren durchgeführt hat. Es ergibt sich lediglich eine Betroffenheit bei den jeweiligen Flächeneigentümern. Die Stadtentwicklungsgesellschaft hat bereits eine Zustimmung erteilt; die Zustimmung des Flächeneigentümers der gewerblichen Einheit im Norden des Bebauungsplanes steht noch aus. Hierüber wird in der Sitzung berichtet.
Der Rat wird gebeten, der Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs sowie dem beschränkten Beteiligungsverfahren zuzustimmen.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.
Geänderte Verkehrsführung: Ursprüngliche Verkehrsführung
Eingeplanter Räumtreifen und verbreiterter nichtüberbaubarer Bereich:
Ürsprüngliche nördliche Plangebietsgrenze:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (wird nachgereicht)
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