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Sachverhalt:In der Ausschusssitzung vom 19.11.2018 wurde der Sachverhalt in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Seitens der Ausschussmitglieder wurde geäußert, dass das Vorhaben in öffentlicher Sitzung nach Einholung einer Stellungnahme des Ortsbürgervereins erneut beraten werden sollte. Nunmehr hat die Verwaltung den Ortsbürgerverein eingebunden. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.
Ursprüngliche Informationsvorlage, November 2018: Mit anliegender Bauvoranfrage vom 31.08.2018 beantragt der Eigentümer der Grünfläche ‚Am Hüls’ gegenüber des Hagebau-Marktes Ziese in Hüllstede den dortigen Wiederaufbau eines Ammerländer Bauernhauses mit Fachwerkremise und Hühnerstall. Der Antrag und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.
Derzeit ist die Fläche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 70b –Hüllstede, Am Droh – ausgewiesen.
Im Jahre 2014 wurde ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Damalige Zielrichtung war die Schaffung einer Wohnbebauung. Das Verfahren wurde aufgrund von lärmtechnischen Schwierigkeiten nicht aktiv weitergeführt, sondern die weitere Entwicklung des Hagebaumarktes abgewartet.
Im Dorferneuerungsplan für Hüllstede ist für die Fläche keine konkrete Maßnahme, bis auf eine Anpflanzung von Eichen entlang der Wiese, getroffen worden. Bei der Bearbeitung des Planes ist das Dorf davon ausgegangen, dass die Freifläche erhalten bleibe. Der Dorfrahmenplan wurde vor dem Hintergrund der Ansiedlung des Baumarktes erstellt, von daher stand der Ortseingang- und Ortsdurchfahrts-umgestaltung als eine Art „Kompensation“ zum Baumarkt im Vordergrund. Somit ist der Erhalt der Grünfläche nicht nur dem Dorf, sondern auch aus dorfgestalterischer/dorfstruktureller Sicht wichtig.
Der Eigentümer beabsichtigt, ein Ammerländer Bauernhaus mit Eichenständerwerk und Fachwerkgiebel aus dem 17. Jahrhundert wieder aufzubauen. Weiterhin sollen Nebengebäude errichtet und das Umfeld in die dörfliche Umgebung eingepasst werden. Die vorhandene Bepflanzung soll durch eine Blumenwiese und eine Streuobstwiese ergänzt werden.
Nach Ansicht der Verwaltung kann eine Befreiung von den Festsetzungen ausgesprochen und der Bauvoranfrage zugestimmt werden. Die dörflichen Belange werden dadurch gewahrt, dass die Gestaltung des Bauvorhabens als Fachwerkhaus sowie die Anpassung der Nebenanlagen und der Grünflächen in die Umgebung geplant ist. Das Bauvorhaben könnte als Eingangstor zum Dorf wahrgenommen werden, die bestehende Grünfläche bliebe weitgehend erhalten und würde durch zusätzliche Bepflanzungen ergänzt. Die Lage des Gebäudes ist so gewählt, dass lediglich ein Wohnhaus auf der Fläche errichtet werden soll und kann. Die Zustimmung zur Befreiung erfolgt auch vor dem Hintergrund, dass die Grünfläche auch gepflegt und unterhalten werden muss. Insofern stellt die dorfverträgliche Bebauung einen Kompromiss unter Würdigung der Ziele der Dorferneuerung dar.
Die genannte Zustimmung gilt lediglich für dieses Vorhaben. Sollten weitere bauliche Anlagen geplant werden, sieht die Verwaltung hier ein Planungserfordernis und der Bebauungsplan wäre in der Folge zu ändern.
Da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, wird hier lediglich durch die Informationsvorlage ein politisches Meinungsbild eingeholt und kein konkreter Beschluss gefasst. Auszug Bebauungsplan:
Luftbild
Anlage/n:Stellungnahme OBV Hüllstede Bauvoranfrage (Bauherr geschwärzt)
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