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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2020 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 11.11.2019 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2020 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 03.12.2019 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.
Sachverhalt:Dem Hauptamt (Budget 120) stehen für das Haushaltsjahr 2020 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede vom 26.03.2019 folgende Haushaltmittel zur Verfügung:
Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung der Haushaltsansätze wie folgt:
Die Haushaltsplanung im Budget 120 ist nicht abgeschlossen. Es ist jedoch absehbar, dass die im Feuerwehrwesen zusätzlich benötigten konsumtiven und investiven Mittel nicht innerhalb des Budgets aufgefangen werden können. Die Beschlussfassung ist somit dahingehend aufgebaut, dass die zusätzlich benötigten Mittel nicht anderweitig im Budget 120 zu decken sind.
Die für den Teilbereich Feuerwehr (Produkt 12610) beantragten Mittel können der anliegenden Tabelle für den Ergebnishaushalt entnommen werden. Dem anliegenden Investitionsprogramm können die beantragten investiven Mittel entnommen werden. Da noch nicht alle Zahlen bekannt sind, da u.a. die Löschteichschau erst am 14.09.2019 stattfindet, können sich insbesondere an den gelbhinterlegten Zahlen noch Änderungen ergeben, welche im Feuerwehrausschuss vorgestellt werden. Die grundlegenden Änderungen werden im Folgenden erläutert.
Investitionsplanung: Die Investitionsplanung 2020 – 2025 für die Feuerwehr kann der Anlage entnommen werden. Die Änderungen werden im Folgenden beschrieben.
Das Ausschreibungsergebnis für den Rüstwagen liegt vor. Die Vergleichsvorführung hat am 12.09.2019 stattgefunden. Da verschiedene Mehr- und Minderpreise berechnet werden, je nachdem welcher Aufbauhersteller auf welchem Fahrgestell aufgebaut wird und die Zusatzoptionen noch nicht ausgewertet sind, können die letztendlichen Zahlen noch nicht ermittelt werden. Auch die Ergebnisse können aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht bekanntgegeben werden. Weiter werden noch Kosten für die Rohbauabnahme, die Beklebung und den Versand der Beladung hinzukommen. Voraussichtlich im kommenden Verwaltungsausschuss wird über die Vergabe entschieden. Auf die kommende Beschlussvorlage wird verwiesen. Sollten Anpassungen erforderlich werden, würden diese im Feuerwehrausschuss erläutert werden. Die Werte für die Beladung stehen im groben fest. Der Ansatz für investive Beladung ist voraussichtlich ausreichend. Die eingeplanten Mittel für nicht investive Beladung im Ergebnishaushalt wurden angepasst (um 10.000,00 € verringert), können sich aber ggfls. noch bis zum Feuerwehrausschuss leicht ändern.
Der allgemeine Bedarf bleibt unverändert. Für die investive Löschteichunterhaltung (auch Löschwasserbrunnen) sind jährlich 5.000,00 € eingeplant. Die Löschteichschau findet am 14.09.2019 statt. Sollten hier Feststellungen getroffen werden, die einen Mehr- oder Minderbedarf rechtfertigen, insbesondere der Bedarf eines Löschbrunnens (kostet bis zu 10.000,00 €), wird dies in der Sitzung erörtert.
Für den Bereich Atemschutzgeräte wird auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0667 verwiesen. Durch die Einrichtung des Pools entfällt die für nächstes Jahr eingeplante Beschaffung von 6 Atemschutzgeräten in Höhe von 10.000,00 €. Für die Umstellung auf einheitliche Geräte und Einrichtung des Pools wurden letztendlich 31.000,00 € in 2020 und 21.000,00 € in 2021 eingeplant. Sollte der Beschlussvorlage nicht gefolgt werden, sollten zumindest die bisher eingeplanten 10.000,00 € berücksichtigt werden, da andernfalls diese Geräte im Laufe des nächsten Jahres nicht mehr einsatzbereit sind.
Die investiven Mittel für die Geräteschau wurden nach Auswertung der Anträge zur diesjährigen Geräteschau von 15.000,00 € auf 10.000,00 € reduziert.
Der Landkreis Ammerland hat mitgeteilt, dass im nächsten Jahr angedacht ist, eine Einsatzdrohne für die Feuerwehren zu beschaffen. Diese soll auf der TZ stationiert werden und über den ELW 2 bedient werden. Je Gemeinde sollen 2 Kameraden in der Bedienung ausgebildet werden. Die Arbeitsgruppe hat Gesamtkosten von rd. 25.000,00 € ermittelt, welche auf die Gemeinden umgelegt werden sollen. Für die Stadt ergibt sich ein Betrag von ca. 6.000,00 €. Bei den vergangenen Personensuchen, aber auch beim Großbrand der Tennishalle, wurde die Drohnenstaffel aus Cloppenburg alarmiert. Hier zeigten sich die besonderen Vorteile einer Drohne in Verbindung mit einer Wärmebildkamera, sodass eine Beschaffung seitens der Verwaltung und der Feuerwehr befürwortet wird. Die gemeinsame Beschaffung aller Gemeinden ist vorteilhaft, sodass die Ausbildung und die Unterhaltungskosten auf alle Gemeinden verteilt werden können. Weitere Informationen können folgender Broschüre entnommen werden: https://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Krisenmanagement/Drohnen/Drohnen_node.html
Weiter muss das auf der TZ vorhandene Tauschatemschutzgerät der Stadt Westerstede ersetzt werden.
Die Einrichtung von Branderkennungsanlagen in den Feuerwehrgerätehäusern wurde bereits zweimal geschoben und ist nunmehr in 2020 und 2021 mit jeweils 25.000,00 € eingeplant.
Gegenüber den bisherigen Planungen wären für den investiven Bereich der Feuerwehren für das Jahr 2020 Mehrausgaben in Höhe von 24.300 € einzuplanen, die innerhalb des Gesamtbudgets 120 nicht anderweitig zu decken sind. Die hieraus resultierenden Abschreibungen wurden für die Angabe in den finanziellen Auswirkungen grob geschätzt, da durch die Planungen der Mehr- und Minderausgaben verschiedene Vermögensgegenstände mit verschiedenen Abschreibungszeiträumen betroffen sind.
Ergebnishaushalt: Hierzu wird auf die anliegende Übersicht des Ergebnishaushaltes verwiesen. In dieser sind erstmalig die Abschreibungen und die Kosten für die internen Leistungsbeziehungen des Baubetriebsamtes aufgeführt, da diese dem Budget 120 zugehören. Die Kosten der zentralen Gebäudeunterhaltung (welches ein eigenes Budget darstellt) wurden nicht mit aufgenommen, sondern lediglich die vom Gebäudemanagement in 2020 vorgesehenen Maßnahmen dargestellt. Aus der zweiten Spalte geht die Zusammensetzung der beantragten Mittel hervor. Um die Änderungen zum Vorjahr aufzuzeigen, stehen die Vorjahressummen in Klammern (nur bei Änderungen). Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen beschrieben:
12610.421210 Unterhaltung der Löschwasserstellen: Da die Löschteichschau am 14.09.2019 stattfindet, können hier noch Veränderungen eintreten.
12610.422100 Unterhaltung des beweglichen Vermögens: Die allgemeine Unterhaltung des beweglichen Vermögens wird teurer. U.a. ist die Stadt Westerstede an immer umfangreichere Prüfintervalle (z.B. mittlerweile halbjährliche Überprüfung der Atemschutzgeräte) gebunden, aber auch die immer sensiblere und feinere Technik erfordert einen höheren Zeitaufwand in der Wartung. Aber auch die Reparaturen sind oftmals kostenaufwendiger. Weiter sind ab 2020 die Kosten für die Wartung und Unterhaltung der Luftdruck- und Absauganlagen hier abgebildet. Bisher waren diese Kosten in der zentralen Gebäudebewirtschaftung eingeplant. Aufgrund der Zuordnungsvorschriften müssen die Kosten hier abgebildet werden. Zudem müssen im nächsten Jahr die Bedienelemente der HRTs (festeingebaute Funkgeräte im Fahrzeug) aufgrund von Softwareupdates erneuert werden. Zu den eingeplanten Safetybelts wird auf die Vorlage 19/0667 verwiesen.
12610.424130 Stromkosten: Die Stromkosten wurden an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Da der Energieversorger teilweise erst verspätet abgerechnet hat, konnte erst jetzt die relativ hohe Steigerung im Stromkostensektor ermittelt werden. Neben den in den Feuerwehrhäusern immer größeren Energieabnehmern wird mittlerweile jede Sirene einzeln samt der monatlichen Grundgebühr abgerechnet. Dies liegt an der zentralen Ausschreibung und war nicht zu vermeiden. Über den gesamten städtischen Haushalt betrachtet, hat sich die Ausschreibung dennoch wirtschaftlich gerechnet.
12610.425100 Haltung von Fahrzeugen: Auch bei den Fahrzeugkosten muss man mittlerweile von steigenden Kosten ausgehen. Auch wenn die Kosten der technischen Zentrale über die Jahre betrachtet recht stabil sind, haben sich die Kosten für Fremdreparaturen oder Abnahmen erhöht. Auch die Kosten für den allgemeinen Betrieb (Sprit etc.) erhöhen sich laufend, bzw. durch den derzeit guten Mitgliederbestand werden die Fahrzeuge mehr bewegt, was wiederum gut für die Motoren ist. Weiter wurden Kosten für neue Reifen mit angegeben, da im nächsten Jahr ausnahmsweise drei Fahrzeuge innerhalb eines Jahres neue Reifen benötigen. Dies übersteigt den hierfür vorhandenen Ansatz.
12610.425100 Dienst- und Schutzbekleidung für Bedienstete: Bei der Schutzbekleidung handelt es sich um einen der wichtigsten, aber leider auch einer der teuersten Punkte im Feuerwehrbudget. Neben den immer weiter steigenden Beschaffungskosten der Bekleidung führt auch der Punkt der Reinigung der Einsatzbekleidung zu weiteren Kosten. Das Reinigungsunternehmen stellt nach jeder Reinigung fest, ob die Einsatzbekleidung noch tauglich ist. Weiter muss die Bekleidung für den Innenangriff nach ca. 10 Wäschen ausgesondert werden. Auch erreichen die ersten Jacken die Zehnjahresfrist und müssen ersetzt werden. Durch diese beiden Punkte erhält die Feuerwehr des Öfteren Einsatzbekleidung aus der Reinigung zurück, mit dem Hinweis, dass diese nicht weiter verwendet werden darf. Daher wurde für 2020 neben den Atemschutzhosen (Beschluss aus 2019 zur Umstellung) auch 25 Atemschutzjacken eingeplant. Es wird absehbar sein, dass zukünftig insbesondere die Einsatzbekleidung für den Innenangriff frühzeitiger ersetzt werden muss. Im Hinblick auf die eingeplante Bekleidung für Nichtatemschutzträger wird auf TOP 19/0668 verwiesen. Die Bekleidung für die Jugendfeuerwehr sollte teilweise mittlerweile ebenfalls altersbedingt ersetzt werden. Hierzu wird auf die diesjährige Geräteschau verwiesen, wo sich die Teilnehmer hiervon überzeugen konnten.
12610.426120 Aus- und Fortbildung: Auch der Ansatz für Aus- und Fortbildungen wurde für 2020 erhöht. Hauptpunkt ist der von der Feuerwehr gewünschte Besuch der Weber-Rescue-Days. Die Tickets hierfür sind relativ teuer, zudem müssen mehrere Übernachtungen eingeplant werden. Der letzte Besuch hat jedoch gezeigt, dass gerade die Ausbildung an den dort verwendeten Neufahrzeugen viele neue Erkenntnisse bringt, was bereits bei einigen Unfällen geholfen hat. Durch die immer modernere Fahrzeugtechnik sollte diese Fortbildung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Aber auch an der bewährten Heißausbildung für die Atemschutzgeräteträger sollte festgehalten werden. Die Wichtigkeit dieser Ausbildung zeigte sich beim Brand der Tennishalle, wo die Kameraden im Innenangriff, u.a. aufgrund der erfahrenen Ausbildung, die kommende Gefahr rechtzeitig erkannt haben. Die Führerscheine für die Klasse C sind weiterhin enthalten. Die Führerscheine für den Notstromanhänger sind im Produkt 12810 (Katastrophenschutz) abgebildet. Weiter wurde vom neuen Kreisfeuerwehrarzt die Empfehlung herausgegeben, die Kameraden mit einer Hepatitis A+B Schutzimpfung zu versorgen. In einer HVB-Runde hat man sich darauf verständigt, zunächst auf freiwilliger Basis die Schutzimpfung zur Verfügung zu stellen. Es wurden vorsorglich 5.000,00 € eingeplant. Es ist nicht bekannt, wie viele Kameraden tatsächlich Interesse an einer Schutzimpfung besitzen, bzw. welche bereits geimpft sind.
12610.427160/427165 Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände: Nach Auswertung der auf der Geräteschau beantragten Gerätschaften ist das im letzten Jahr eingeführte Budget in etwa auskömmlich. Über weitere Gegenstände muss daher kein Einzelbeschluss gefasst werden. Die sonstigen eingeplanten Vermögensgegenstände können der Anlage entnommen werden. Hinzuweisen wäre in diesem Fall noch auf die mittlerweile von der Norm erfassten Systemtrenner. Diese dienen dazu, dass bei Rückstößen in den Schläuchen kein kontaminiertes Wasser ins Trinkwassernetz zurückfließt. Hier muss die Stadt Westerstede zunächst die Fahrzeuge mit ausstatten, die an den Standrohren und dem Verteiler keinen Rückflussverhinderer besitzen. In 2019 wurden bereits 2 Systemtrenner für die Tanklöschfahrzeuge beschafft, welche das meiste Wasser aus dem Trinkwassernetz fördern. In 2020 müssen die restlichen Fahrzeuge ohne Rückflussverhinderer mit Systemtrennern ausgestattet werden. Im Anschluss erfolgt die sukzessive Beschaffung für die anderen Fahrzeuge. Weiter wird derzeit geprüft, ob tatsächlich mehr als ein Systemtrenner je Fahrzeug erforderlich wird.
Gegenüber den bisherigen Planungen wären für den Bereich der Feuerwehren Mehraufwendungen in Höhe von 145.000,00 € einzuplanen, die innerhalb des Gesamtbudgets 120 nicht anderweitig zu decken sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Investitionsplanung Feuerwehr für die Jahre 2020 bis 2025 Ergebnishaushalt Feuerwehr 2020
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