Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:a) Der Stadt wurden im Juli dieses Jahres die zwei angefügten Anträge des Ortsbürgervereins, des Bezirksvorstehers, der Freiwilligen Feuerwehr und des Sportvereins aus Hollriede vorgelegt. Zum einen wird beantragt, die Halsbeker Straße vom Ortseingang bis zur Kreuzung Leerer Straße als „Geschlossene Ortschaft“ auszuweisen. Im zweiten Antrag wurde die Einrichtung von generellen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h in den Wohnstraßen Südring, Wollgrasweg, Ginsterstraße und Akazienweg gewünscht. Beide Themenfelder wurden schon bei der Bereisung angesprochen; hilfreich wäre ein Votum des Fachausschusses, gleichwohl die Entscheidung in der Zuständigkeit des Landkreises liegt.
Beide Anträge werden zuständigkeitshalber an den Landkreis Ammerland weitergeleitet.
b) Ein Anwohner der Straße Garnholterdamm beantragt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße Garnholterdamm vor dem Hintergrund, dass die Straße zu schnell befahren werde. Bei den Straßenbauarbeiten an der L820 – Zum Hullen - diente diese Strecke als Umleitungsstrecke und werde nun weiterhin als vielbefahrene Abkürzungsstrecke nach Dringenburg genutzt. In diesem Zusammenhang würden auch die Stellhorner Straße, Raschenstraße, Garnholter Straße und der Bramkampsweg als Durchfahrtsstraße mit erhöhter Geschwindigkeit befahren. Zudem seien die Bermen, vor allem in den Kurvenbereichen, sehr ausgetragen und die PKW als auch LKW Fahrer würden weder auf Fußgänger noch auf Radfahrer Rücksicht nehmen, zumal die Straße keine Nebenanlagen aufweise und die Straßen nicht breit genug sei. Durch die vielen Kurven, dem Ausbauzustand und den insgesamt sechs befindlichen Schulbushaltestellen auf dieser Strecke werde ein dringendes Erfordernis der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h in den o.g. Straßen gesehen.
Die Stadt wird den Antrag mit einer positiven Stellungnahme an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Ammerland weiterleiten.
c) Es wurde bereits an diversen Straßenabschnitten die Radwegebenutzungspflicht auf Anordnung der Verkehrsbehörde aufgehoben. Die Beschilderung wurde dort vom städtischen Bauhof sukzessiv an den neuen Vorgaben angepasst. Weitere Details über den Stand der Angelegenheit sollen in der Sitzung vorgetragen werden.
d) Es soll über allgemeine Angelegenheiten berichtet werden.
Anlage/n:- gemeinschaftliche Anträge des OBV, des Bezirksvorstehers, der Freiwilligen Feuerwehr und des Sportvereins aus Hollriede - Lagepläne Hollriede - Antrag Geschwindigkeitsbegrenzung Garnholterdamm (nicht öffentlich)
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