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Beschlussvorschlag:Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die in der Anlage dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2020 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 11.11.2019 über die Priorisierung des Investitionsprogramms 2020 und unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 03.12.2019 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen.
Sachverhalt:Dem Amt für Bildung und Leben (Budget 220) stehen für das Haushaltsjahr 2020 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede vom 26.03.2019 folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Innerhalb des Budgets gestaltet sich die Aufteilung der Haushaltsansätze wie folgt:
Für die Teilbereiche Kultur und Dorfgemeinschaftshäuser/Friedhöfe ergeben sich im Detail folgende Budgets:
Die den Ausschuss für Kunst und Kultur betreffenden Änderungen sind den anliegenden Planzahlen zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf dem Stand vom 17.10.2019. Bis zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss können sich insbesondere durch neue Erkenntnisse jedoch noch Änderungen ergeben. Insoweit erfolgt hier lediglich ein Vorschlag an den Haushaltsausschuss. Über die endgültigen Haushaltsansätze ist dort entsprechend zu beraten.
Gegenüber den bisherigen Planungen wären für die Bereiche Kultur und Dorfgemeinschafts-häuser/Friedhöfe im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 26.000 € einzuplanen, die innerhalb des Gesamtbudgets 220 nicht anderweitig zu decken sind.
Wesentliche Veränderungen sind wie folgt: - Anpassung des Betrages für Maulwurfsbekämpfung auf den Grundstücken der Dorfgemeinschafts- und Mehrzweckhäuser = 2.000 € - Vergabe eines Kulturpreises 2020 (Beschlussvorlage 19/0718) = 4.000 € - Erhöhung des Zuschusses an die Kreismusikschule um 20.000 €
Satzungsgemäß ist der Betrag für 2020 entsprechend anzupassen. Dieser ist durch die Umstellung der Honorarverträge in unselbstständige Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren angestiegen. Die Verwaltung wird hierzu das Gespräch mit allen Beteiligten für die künftigen Jahre suchen.
Lt. Investitionsprogramm 2019-2022 sind ferner jeweils 1.000 € für sonstige investive Anschaffungen in der Stadtbücherei eingeplant. Diese stehen für Anschaffungen von Gegen-ständen ab 1.000 € zur Verfügung. Da Anschaffungen in dieser Größenordnung eher selten getätigt werde, sollte diese Summe generell in den Ergebnishaushalt verschoben werden. Diese Mittelverschiebung ist bereits bei den konsumtiven Planzahlen berücksichtigt und entlastet den Investitionshaushalt entsprechend.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Mehraufwendungen können nicht anderweitig aus dem für das Jahr 2020 festgelegten Budget 220 ausgeglichen werden.
Anlage/n:Übersicht über die Planzahlen 2020 in den Teilbereichen Kultur und Dorfgemeinschaftshäuser/Friedhöfe
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