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Vorlage - 19/0742  

 
 
Betreff: Haushalt 2020 - Budgets 320 und 325
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
02.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsausschuss wird gebeten, die dargestellten Mittelanmeldungen in den Haushalt 2020 zu übernehmen. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses vom 03.12.2019 über die beantragten konsumtiven Erträge und Aufwendungen..

 

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Sachverhalt:

Budget 320:

 

Dem Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing (Budget 320) stehen für das Haushaltsjahr 2020 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede vom 26.03.2019 folgende Haushaltmittel zur Verfügung:

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

558.500

593.400

- 34.900 €

 

Innerhalb des Budgets gestaltete sich die Aufteilung der Haushaltsansätze wie folgt:

 

Die den Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft betreffenden wesentlichen Änderungen sind den anliegenden Planzahlen zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf dem Stand vom 13.11.2019. Bis zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss können sich insbesondere durch neuere Erkenntnisse noch Änderungen ergeben. Insoweit erfolgt hier lediglich ein Vorschlag an den Haushaltsausschuss, über die engültigen Haushaltsansätze ist dort entsprechend zu beraten.

 

Mit Berücksichtigung der den Wirtschaftsausschuss und Bauausschuss betreffenden Planzahlen ergibt sich folgende Budgetübersicht:

 

 

 

Die wesentlichen Veränderungen in Zuständigkeit des Bauausschusses werden wie folgt erläutert:

 

Produkt 36640Kinderspielplätze:

Die laufende Unterhaltung und Prüfung der Westersteder Kinderspielplätze indiziert einen steigenden Unterhaltungsbedarf in den kommenden Jahren. Ferner wurden im Zuge der allgemeinen Preisentwicklung die Unterhaltungsansätze angepasst.

 

Investitionsmaßnahme 36640 17 01 – Kinderspielplätze:

Der kurzfristige Unterhaltungsbedarf spiegelt sich gleichermaßen im Investitionsbereich wieder. Gemäß anliegender Aufstellung wurden vordringliche Investitionen für Spielgeräte in Höhe von 45.000,00 Euro ermittelt, mithin 30.000,00 Euro über den regelmäßigen Ansatz von 15.000,00 Euro jährlich. Die Berücksichtigung dieses übersteigenden Investitionsbedarfs in Höhe von 30.000,00 Euro erfolgt in den Ansätzen der Jahre 2020 und 2021, die sich damit auf jeweils 30.000,00 Euro erhöhen.

 

 

Produkt 52210 – Wohnungsbauförderung:

Im Bereich der ordentlichen Erträge und Aufwendungen wurden Gewinnanteile aus Wohnungsbauunternehmen um +7.000,00 Euro auf die aktuellen Dividenden-Werte angepasst und die Ansätze der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um +3.000,00 Euro, insbesondere für Unterhaltung und Abgaben, Versicherungen, Entgelte angepasst.

 

Im Bereich der außerordentlichen Erträge wurde die Veräußerungserlöse aus dem Verkauf der Wohnbauflächen Hössen-Weshorn sowie Restverkäufe in älteren Baugebieten, u.a. des prov. Wendeplatzes Hössen X, in ihrer vorausssichtlichen Höhe eingeplant (Veränderung 2020: +637.600,00 Euro). Dem gegenüber stehen die zu berücksichtigenden Abgänge aus Restbuchwerten (Veränderung 2020: -23.200,00 Euro).

 

 

Produkt 54150 – Dorferneuerung, Stadtentwicklung und EFRE-Maßnahmen:

Die aufgezeigten Veränderungen bei den Erträgen (+84.800,00 Euro) sowie Aufwendungen (+89.200,00 Euro) resultieren aus der Umsetzung des Modellprojektes „Gesundes Dorf“;

siehe auch Beschlussvorlage 19/0652.

 

 

Produkt 55110 – Park- und Grünflächen:

Bei den Aufwendungen für Unterhaltung der Anlagen werden in 2020 zusätzlich 3.000,00 Euro für die Instandhaltung der Leuchten auf der Thalenweide berücksichtigt. Des Weiteren erfolgen Anpassungen bei den übrigen Bewirtschaftungskosten an die tatsächlichen Verhältnisse, welche zu einer Aufwandserhöhung in Höhe von insgesamt 1.300,00 Euro führen.

 

Produkt 55410 – Naturschutz und Landschaftspflege:

Unter Bezugnahme auf die bisher geführten Beratungen zur Beschlussvorlage 19/0645 „Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Erstellung eines öffentlichen Baumkatasters“ wurde der Ansatz für Aufwendungen zur Unterhaltung der Aufforstungen und landschaftspflegerischen Maßnahmen um 10.000,00 Euro jährlich aufgestockt. Zudem wurde der Ansatz für interne Leistungensbeziehungen vom Bauhof auf 50.000,00 Euro angepasst.

 

 

Budget 325:

 

Der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (Budget 325) stehen für das Haushaltsjahr 2020 nach dem Beschluss des Rates der Stadt Westerstede vom 26.03.2019 folgende Haushaltmittel zur Verfügung:

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

0

434.700

- 434.700 €

 

Die den Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft betreffenden Planzahlen sind der Anlage zu entnehmen. Die Zahlen basieren auf dem Stand vom 13.11.2019. Bis zu den Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuss können sich jedoch durch neuere Erkenntnisse noch Änderungen ergeben. Insoweit erfolgt hier lediglich ein Vorschlag an den Haushaltsausschuss, über die endgültigen Haushaltsansätze ist dort entsprechend zu beraten.

 

Nach Berücksichtigung der anliegend aufgeführten Planzahlen ergibt sich folgende Übersicht der Finanzmittel für 2020:

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

0

2.104.500

- 2.104.500

 

Die erheblichen Veränderungen werden wie folgt begründet:

 

Die Unterhaltung der städtischen Gebäude ist auf zwei Kontenbereiche aufgegliedert:

-          Konto 421150: laufende Unterhaltungsmaßnahmen der zentralen Gebäudebewirtschaftung

-          Konto 421151: besondere umfangreichere Unterhaltungsmaßnahmen an einzelnen Gebäuden inklusive einer Gebäudeverbesserung, u.a. unter dem Aspekt der energetischen Sanierung, regelmäßig betreut durch das städtische Bauamt.

 

Aus der Anlage ist zu entnehmen, dass die zentrale Gebäudebewirtschaftung aus den jährlichen Begehungen der Liegenschaften heraus einen kurzfristigen Unterhaltungsbedarf in Höhe von insgesamt 1.041.930,00 € ermittelt hat. Dies lässt sich im Wesentlichen auf Rückstände in der Gebäudeunterhaltung zurückführen. Da sich diese zum Teil auf die Substanz der Liegenschaften auswirken und auch die Einhaltung der Betreiberpflichten der Stadt Westerstede als Gebäudeeigentümerin betreffen, ist es unumgänglich, diese Rückstände aufzuholen.

 

Festzustellen ist, dass für eine ordnungsgemäße laufende Gebäudeunterhaltung folgende Beträge regelmäßig anzusetzen sind:

-rd. 80.000,00 € für Aufwendungen durch Wartungsverträge und wiederkehrende Arbeiten

-rd. 100.000,00 € für Aufwendungen zur Renovierung von ca. 10 Klassenräumen

-rd. 220.000,00 € für sonstige Reparaturen, die erfahrungsgemäß aus den Wartungen, Prüfungen und dem allgemeinen Geschäftsbetrieb hervorgehen.

 

Mithin sind jährlich bereits rd. 400.000,00 Euro für die laufende Gebäudeunterhaltung inkl. der Renovierung von ca. 10 Klassenräumen anzusetzen. Darin nicht enthalten sind größere Aufwendungen, z.B. für Renovierungsmaßnahmen in den außerschulischen Liegenschaften. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, für die laufende zentrale Gebäudeunterhaltung einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 500.000,00 Euro anzusetzen.

 

Der kurzfristige Unterhaltungsbedarf in Höhe von rd. 1,04 Mio. Euro beinhaltet rd. 310.000,00 Euro für Maßnahmen, die aus Sicht der Verwaltung nicht zwingend in 2020 durchzuführen sind, aber dennoch keinen wesentlich längeren Aufschub dulden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Renovierung der Klassenräume, der Austausch von Eingangstüren, die Sanierung von Umkleiden und Schulleitungsbüros etc. Bei Verschiebung dieser Maßnahmen verbleibt ein Ansatz von rd. 700.000,00 Euro in 2020. Es ist zu erwarten, dass sich kurz- bis mittelfristig aus weiteren Objektbegehungen und –aufnahmen noch weitere Unterhaltungsbedarfe ergeben werden. Um die geschobenen Maßnahmen sowie die derzeit noch nicht vorhersehbare Unterhaltungsmaßnahmen angehen zu können, wird vorgeschlagen, den Sockelbetrag der zentralen Gebäudeunterhaltung in den nächsten drei Jahren um jährlich 250.000,00 € aufzustocken, mithin auf jährlich 750.000,00 Euro festzusetzen.

 

Die anliegend im Konto 421151 aufgeführten besonderen Unterhaltungsmaßnahmen erfordern in 2020 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 1.354.500,00 Euro und in 2021 Mittel in Höhe von 600.000,00 Euro. Die wesentlichen Maßnahmen für 2020 sind dabei die Erneuerung der Dacheindeckung der Sporthalle Von-Weber-Straße mit 652.500,00 Euro sowie erste Brandschutzmaßnahmen an der Robert-Dannemann-Schule mit 638.000,00 Euro.

Die Erneuerung der Dacheindeckung an der Schulsportanlage Von-Weber-Straße erfüllt die grundsätzlichen Voraussetzungen der Förderung über das Nds. Sportstätten­sanierungs­programm, womit 40% der zuwendungsfähigen Aufwendungen gefördert werden können. Die Maßnahme wurde bereits einmal zur Förderung angemeldet, aber letztendlich nicht berücksichtigt, weil im ersten Verfahren nur Gebäude mit Baujahr vor 1975 gefördert wurden. Nunmehr soll die Förderung 2020 erneut beantragt werden. Die Fördermittel würden jedoch frühestens 2021 zufließen.

Bei der Robert-Dannemann-Schule besteht, wie im Schulausschuss am 29.10.2019 berichtet, ein noch nicht abzuschätzender Bedarf an Maßnahmen zur Wahrung und Ertüchtigung des Brandschutzes. Derzeit wird ein Brandschutzkonzept erstellt, dessen Fertigstellung in der ersten Jahreshälfte 2020 erwartet wird. Mit dem Brandschutzkonzept werden die erforderlichen Maßnahmen identifiziert, mit dem Landkreis als Bauaufsichtsbehörte und der Kommunalpoltik beraten und anschließend in den Folgejahren auch unter Beachtung der Erkenntnisse zur „Schulbauentwicklung 2030“ umgesetzt. Bereits aus der wiederkehrenden Begutachtung durch ein Sachverständigenbüro sowie durch die Begehungen im Rahmen der Brandverhütungsschau und zur Vorbereitung auf die Erstellung des Brandschutzkonzeptes wurde jedoch deutlich, dass mit der Installation einer neuen ELA-Anlage zu rechnen ist. Nach einer ersten Kostenschätzung ist diesbezüglich mit Aufwendungen in Höhe von 638.000,00 Euro zu rechnen, weshalb dieser Betrag in den Haushalt 2020 eingeplant werden sollte, um handlungsfähig zu sein.

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt sowie Anlagen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Planzahlen Budget 320

Planzahlen Budget 325

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planansätze Budget 320 (12061 KB)      
Anlage 2 2 Planansätze Budget 325 (18 KB)