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Beschlussvorschlag:Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 67.700 € sowie die überplanmäßigen Herstellungskosten in Höhe von 105.400 € für das Feuerwehrgerätehaus Hollwege werden gem. § 117 NKomVG genehmigt.
Sachverhalt:
Für das Haushaltsjahr 2019 werden im Bereich des Feuerwehrwesens sowohl im Ergebnis- als auch im Investitionshaushalt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen notwendig.
Der Brand der Tennishalle führte dazu, dass erhebliche Mehraufwendungen den Feuerwehretat belasten. Die Neuanschaffung und der Austausch von Schläuchen, Bekleidung sowie die Instandsetzung der übrigen Feuerwehrausrüstung beziffern sich auf insgesamt 53.200 €. Bei weiteren Einsätzen im laufenden Jahr wurden Fahrzeuge beschädigt, die wieder instandgesetzt werden mussten. Die Schäden bezifferten sich hier auf über 14.500 €. Entsprechende Schadensersatzleistungen aus der Kfz-Versicherung können in Höhe von 12.500 € zur Deckung herangezogen werden.
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hollwege steht kurz vor der Fertigstellung. Die Außenanlagen müssen zeitnah hergerichtet werden, damit die Witterungsverhältnisse dies auch zulassen.
Die ursprünglichen Herstellungskosten (ohne Grundstück) wurden mit 1.015.000 € kalkuliert und gleichlautend in den Haushaltsplänen 2016 u. 2018 berücksichtigt. In der Anlage wird die Entwicklung der tatsächlichen Herstellungskosten detailliert aufgeschlüsselt. Die Herstellungskosten für das Gebäude nebst Außenanlagen werden voraussichtlich rund 1.120.400 € betragen, mithin eine Abweichung vom ursprünglich kalkulierten Herstellungswert von 10,4 %. Die Kostenmehrungen entstehen in den folgenden Bereichen:
Projektkosten 200 (Herrichten u. Erschließen) Durch die nachträgliche Erweiterung der Baustellenzufahrt in Zusammenhang mit dem städtischen Nachbargrundstück und durch eine insgesamt höhere Auskofferung, die erst nach Baubeginn festgestellt bzw. festgelegt werden konnte.
Projektkosten 300/400 (Bauwerk - Baukonstruktion u. technische Anlagen -) Durch den Bauablauf, Änderungen und zusätzliche Bedarfe der Feuerwehr, die sich während der Bauphase ergeben haben.
Projektkosten 500 (Außenanlagen) Es wurden 30.000 € für Material eingeplant, die Arbeiten sollten in Eigenleistung der Feuerwehr erbracht werden. Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass die Umsetzung aller Arbeiten von den Kameraden nicht vollständig fachlich geleistet werden kann. Die Vorarbeiten wie das Abziehen der Fläche, Setzen der Bordkanten und Rinnen wird bzw. wurde an Unternehmen vergeben. Die Feuerwehr wird das Verlegen der Pflastersteine erbringen. Somit fallen Stundenlohnarbeiten und Maschinenstunden für Fremdunternehmen an. Mehrkosten entstehen auch durch eine größere Pflasterfläche und der Auswahl der Steinart.
Unvorhergesehenes Dieser Betrag ist voraussichtlich nicht nötig. Der Architekt möchte sich dieses dennoch vorbehalten, da der Bau noch nicht final abgeschlossen ist und sich ggf. Kostenmehrungen über die Schlussrechnungen aufsummieren könnten.
Die Deckung der Mehraufwendungen ist einerseits durch die Schadensersatzleistungen der Kfz-Versicherung sowie über die Zuwendung des Landkreises Ammerlands gewährleistet. Dies gilt ebenso für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. Weiteren Minderaufendungen u. -auszahlungen bzw. Mehrerträge u. –einzahlungen, die vorrangig zur Deckung herangezogen werden müssen, liegen im Budget 110 nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:
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