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Beschlussvorschlag:Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Ablöse der Linksabbiegespur des Gewerbe- u. Industriegebiets Hollriede im Budget 310 an das Land Niedersachsen werden gemäß § 117 NKomVG beschlossen.
Sachverhalt:Im Jahr 2015 wurde zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Westerstede eine Vereinbarung über die Anbindung des Gewerbe- u. Industriegebiets Hollriede an die L 24 getroffen. Gegenstand der Vereinbarung war unter anderem die Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 102.200 €, da die künftige Unterhaltungslast beim Land Niedersachsen liegt. Darüber hinaus mussten noch Planungskosten in Höhe von 4.214,88 € entrichtet werden.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 wurde der Ablösebetrag zzgl. der Planungskosten als Investition betrachtet. Auf Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes handelt es sich allerdings bei einer solchen Ablöse um einen konsumtiven Zuschuss, der im Ergebnishaushalt abzubilden ist.
Auf Grund dessen müssen die Gesamtaufwendungen in Höhe von 106.414,88 € im Budget 310, unter dem Produktkonto 54110.431100, abgebildet werden. Die Mehraufwendungen in Höhe von rd. 79.700 € können durch Mehrerträge innerhalb des Budgets und durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.
Die Mehrauszahlungen in Höhe von rd. 63.200 € können ebenfalls im Budget durch entsprechende Mehreinzahlungen gedeckt werden. Es wird diesbezüglich auf die nachstehende Tabelle verwiesen.
Die Mittel im Investitionshaushalt werden gesperrt und stehen nicht weiter zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung ist im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet. Das ursprünglich eingeplante Jahresergebnis verändert sich hierdurch nicht, lediglich die haushaltsrechtlichen Ansätze werden durch die Genehmigung des überplanmäßigen Aufwands erweitert.
In Bezug auf die Liquidität wird der Mittelabfluss im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit und nicht im Bereich der Investitionstätigkeit abgebildet.
Anlage/n:
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