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Vorlage - 20/0818  

 
 
Betreff: Evaluierung des Investitionsniveaus der Jahre 2018-2020 und Festlegung des Investitionsniveaus für die Jahre 2021-2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
05.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
09.06.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Für den Zeitraum 2021-2023 wird ein konstantes Investitionsniveau von 4,75 Mio. € p. a. beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Westerstede außerordentlich hohe Investitionen in allen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge getätigt. Im Jahr 2017 wurde aber deutlich, dass dieses hohe Investitionsverhalten nicht dauerhaft fortgeführt werden konnte.

 

Auf Grund dessen wurde im Sommer 2017 die Einführung eines konstanten Investitionsniveaus von 4,5 Mio. € für die Jahre 2018-2020 beschlossen. Die damalige Berechnung und Herleitung ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Neben der möglichst gleichbleibenden Belastung des Ergebnishaushalts durch die jährlichen Abschreibungen wurde vor allem der konstante Vermögenserhalt des kommunalen Vermögens hervorgehoben. Sowohl der Stadtrat als auch die Verwaltung wollten ein konstantes Investitionsverhalten anstreben, um künftig keine Investitionsstaus aufzubauen.

Des Weiteren ist die bessere Planbarkeit und Realisierung der Maßnahmen gewährleistet, weil mitunter auch festgestellt wurde, dass Maßnahmen längst nicht realisiert wurden, nur weil diese im Haushalt aufgenommen worden sind.

 

Das momentane Investitionsniveau wurde für die Jahre 2018-2020 beschlossen und es ist nunmehr darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form das Investitionsniveau fortgeschrieben werden soll. Der Beschluss hierüber sollte in der Sitzung des Rates am 30.06.2020 gefasst werden, weil in der zweiten Jahreshälfte die Haushaltsberatungen in den jeweiligen Fachausschüssen anstehen.

 

Verwaltungsseitig wird hier die klare Empfehlung ausgesprochen, dass das Investitionsniveau unter Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre vollumfänglich fortgeführt wird. Die neue Berechnung ist der Beschlussvorlage beigefügt, die ein neues Investitionsniveau von 4,75 Mio. € für die Jahre 2021-2023 vorsieht.

 

Der haushaltswirtschaftliche Erfolg ist klar erkenn-und auch wahrnehmbar. Die Investitionen werden entsprechend der Planung realisiert. Die Haushaltsreste der vergangenen Jahre werden kontinuierlich abgebaut und binden somit nicht unnötig Haushaltsmittel.

 

Durch die kontinuierliche Planbarkeit werden Schwankungen im Investitionsverhalten gänzlich ausgeschlossen. Die Fokussierung auf die wichtigen und mitunter auch unabweislichen Investitionen führt auch dazu, dass jede Investition kritisch hinterfragt wird.

 

Des Weiteren wurde in den vergangenen Jahren immer betont, dass die Stadt Westerstede auch in konjunkturschwachen Zeiten ihr Investitionsverhalten aufrechterhalten möchte. Die klassischen Fehler der kommunalen Hand werden hierdurch nicht wieder begangen.

 

Abschließend wird nochmals auf die Herleitung eingegangen, weil diese immer wieder Gesprächsgegenstand in Bezug auf die Behandlung des Grunderwerbs war.

 

Verwaltungsseitig wird sich vollumfänglich und klar für die Fortführung des Berechnungsmodells ausgesprochen, weil ansonsten der gesamte Kerngedanke des Investitionsniveaus konterkariert wird. Sollte der Grunderwerb aus der Berechnung und Herleitung des künftigen Investitionsniveaus gelöst werden, führt dies dazu, dass die Investitionen in diesem Teilbereich letztendlich über Kredite finanziert werden müssen. Eine Eingrenzung ist dann nur schwer vermittelbar. Die Außendarstellung bei diesem Investitionsverhalten führt ebenfalls dazu, dass die Ankaufspreise für den Grunderwerb weiter steigen werden.

 

Durch den zusätzlichen Grunderwerb wird die Erwartungshaltung nach der zusätzlichen Erschließung von Bauland weiter geschürt, was wiederrum unmittelbare Auswirkung auf den Investitionshaushalt hat. Gleiches gilt für die gesamte kommunale Infrastruktur.

 

Eine Vielzahl von Kommunen musste diesen Effekt leider feststellen. Verwaltungsseitig wird das Instrument des konstanten Investitionsverhaltens auch dafür gesehen, dass die kommunale Infrastruktur in nachhaltigen und leistbaren Schritten wächst, so dass ein Kommunalhaushalt nicht an seine unmittelbare Belastungsgrenze gelangt.

 

Auf Grund der momentan vorherrschenden Pandemielange sollte ebenfalls der gesamtwirtschaftliche Auftrag gesehen werden, dass in konjunkturschwachen Zeiten investiert werden soll, um die Konjunktur und vor allem den Arbeitsmarkt zu stützen.

 

In der ersten Berechnung wurde zu der Finanzierung Stellung genommen. Auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Lage kann dies momentan nicht seriös vorhergesagt werden. In der Sitzung wird hierzu Stellung genommen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnung Investitionsniveau 2018-2020 (187 KB)      
Anlage 2 2 Investitionsniveau 2021-2023 (409 KB)