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Beschlussvorschlag:1) Der Jahresabschluss 2018 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen. 2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018. 3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse / Fehlbeträge werden wie im Sachverhalt aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Sachverhalt:Die Stadt Westerstede ist gemäß § 128 NKomVG für jedes Haushaltsjahr verpflichtet einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat dies im Prüfungsbericht (S. 26) ebenso bestätigt.
Prüfungsfeststellungen sowie Anhaltspunkte, die gegen eine Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters sprechen, liegen nicht vor.
Verwendung des ordentlichen Überschusses / Fehlbetrages Das ordentliche Ergebnis in Höhe von -419.162,58 € € beinhaltet einen Fehlbetrag der unselbstständigen Jaspers-Hochkamp-Stiftung in Höhe von 1.194,35 €. Das Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von -417.968,23 € wird mit den Überschüssen der ordentlichen Überschussrücklage gedeckt. Der Bestand der ordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 15.330.938,77 €.
Der Fehlbetrag der Jaspers-Hochkamp-Stiftung kann mit Überschüssen aus Vorjahren verrechnet werden.
Verwendung des außerordentlichen Überschusses / Fehlbetrages Das außerordentliche Jahresergebnis der Stadt Westerstede in Höhe von 1.239.280,04 € wird der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.
Der Bestand der außerordentlichen Überschussrücklage beträgt hiernach 6.904.621,78 €.
Die Bestände der Rücklagen setzen den Beschluss über die Ergebnisverwendung des Jahresergebnisses 2017 voraus.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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