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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Westerstede  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
Gremium: Rat der Stadt Westerstede
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Waldhotel Wittenheim
Ort: Burgstraße 15, 26655 Westerstede

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit der Mitglieder, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 13.12.2016  
16/RA/02  
Ö 3  
Enthält Anlagen
Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten      
Ö 4  
Anfragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger      
Ö 5     Verwaltungsausschuss      
Ö 5.1  
Ernennung und Berufung eines Ortsbrandmeisters in das Ehrenbeamtenverhältnis  
17/0126  
Ö 5.2  
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 117 NKomVG im Budget 310; Bereinigung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015  
17/0088  
Ö 5.3  
Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands im Budget 120; Gewerbesteuerumlage an das Land Niedersachsen für das Jahr 2016  
17/0134  
Ö 5.4  
Neufassung der Satzung der Stadt Westerstede über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich tätige Personen
Enthält Anlagen
17/0127  
Ö 5.5  
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Westerstede
Enthält Anlagen
17/0090  
Ö 6  
Ausschuss für Bau-, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft      
Ö 6.1  
104. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 106 A - Gewerbegebiet Westerstede-West - Abwägung - Feststellungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
16/0012-01  
Ö 6.2  
112. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 28g Hössen VIII - Abwägung - Feststellungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
16/0009-01  
Ö 6.3  
113. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 28h Hössen IX - Abwägung - Feststellungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
16/0010-01  
Ö 6.4  
108. Änderung des Flächennutzungsplanes - einfacher Bebauungsplan Nr. 118 Sondergebiet Erlebnishof - Abwägung - Feststellungs- und Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
16/0011-01  
Ö 6.5  
Satzung gemäß § 35 Absatz 6 BauGB im Ortsteil Burgforde für einen Teilbereich beidseitig der Straße "Am Sülster" - Abwägung - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
17/0049  
Ö 7  
Ausschuss für Kunst und Kultur      
Ö 7.1  
Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen auf Friedhöfen  
Enthält Anlagen
16/0034  
Ö 7.2  
Neufassung der Satzung der Jaspers-Hochkamp-Stiftung  
Enthält Anlagen
16/0006  
Ö 7.3  
Straßenbenennung a) im B.-Plangebiet Nr. 119 - Erweiterung Tannenloge II b) im Wohnbaugebiet Erweiterung Scheeperskamp c) im Wohnbaugebiet Nr. 28g - Hössen VIII d) im Wohnbaugebiet Nr. 28h - Hössen IX e) im Wohnbaugebiet Hollriede
Enthält Anlagen
16/0037  
Ö 8  
Ausschuss für Schule und Bildung      
Ö 9  
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität      
Ö 9.1  
RHODO 2018 - gewerbliche Standgelder  
17/0068  
Ö 9.2  
RHODO 2018 - Eintrittspreise  
17/0055  
Ö 9.3  
RHODO 2018 - Kostenbeteiligung der Baumschulen  
17/0071  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die finanzielle Beteiligung der Baumschulen an der Umsetzung der RHODO 2018 wird wie folgt festgelegt (netto-Werte):

 

1) Freigelände:

Für die Bepflanzung des Freigeländes mit Ausnahme der Sponsorengärten erhalten die Baumschulen eine Entschädigung in Höhe von 20,00 €/m². Baumschulen, die lediglich Pflanzen zur Verfügung stellen, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 10,00 €/m² Beetfläche. Für die Ausstellung/Lieferung von größeren Solitärpflanzen ist eine pauschale Entschädigung entsprechend der Art und Größe bzw. des logistischen Aufwandes zu vereinbaren.

 

2) Pflanzenhalle:

Für die Ausstellung in den RHODO-Zelten zahlen die Baumschulen an die Stadt Westerstede ein nach der Höhe der Besucherzahlen wie folgt gestaffeltes Standgeld:

- bei über 100.000 Besuchern wird von einer Kostenbeteiligung abgesehen

- 90.001 bis 100.000 Besucher - 5,00 €/m²

- 80.001 bis 90.000 Besucher - 10,00 €/m²

- 70.001 bis 80.000 Besucher - 15,00 €/m²

- 60.001 bis 70.000 Besucher - 20,00 €/m²

- 50.000 bis 60.000 Besucher - 25,00 €/m²

 

Bei einer Besucherzahl unter 50.000 sind die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung der Rhodo-Halle abzurechnen und auf die beteiligten Baumschulbetriebe umzulegen.

 

 

   
    07.03.2017 - Wirtschaftsausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die finanzielle Beteiligung der Baumschulen an der Umsetzung der RHODO 2018 wird wie folgt festgelegt (Nettowerte):

 

1) Freigelände:

Für die Bepflanzung des Freigeländes mit Ausnahme der Sponsorengärten erhalten die Baumschulen eine Entschädigung in Höhe von 20,00 €/m². Baumschulen, die lediglich Pflanzen zur Verfügung stellen, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 10,00 €/m² Beetfläche. Für die Ausstellung/Lieferung von größeren Solitärpflanzen ist eine pauschale Entschädigung entsprechend der Art und Größe bzw. des logistischen Aufwandes zu vereinbaren.

 

2) Pflanzenhalle:

Für die Ausstellung in den RHODO-Zelten zahlen die Baumschulen an die Stadt Westerstede ein nach der Höhe der Besucherzahlen wie folgt gestaffeltes Standgeld:

- bei über 100.000 Besuchern wird von einer Kostenbeteiligung abgesehen

- 90.001 bis 100.000 Besucher - 5,00 €/m²

- 80.001 bis 90.000 Besucher - 10,00 €/m²

- 70.001 bis 80.000 Besucher - 15,00 €/m²

- 60.001 bis 70.000 Besucher - 20,00 €/m²

- 50.000 bis 60.000 Besucher - 25,00 €/m²

 

Bei einer Besucherzahl unter 50.000 sind die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung der RHODO-Halle abzurechnen und auf die beteiligten Baumschulbetriebe umzulegen.
 

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

   
    28.03.2017 - Rat der Stadt Westerstede
    Ö 9.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die finanzielle Beteiligung der Baumschulen an der Umsetzung der RHODO 2018 wird wie folgt festgelegt (Nettowerte):

 

1) Freigelände:

Für die Bepflanzung des Freigeländes mit Ausnahme der Sponsorengärten erhalten die Baumschulen eine Entschädigung in Höhe von 20,00 €/m². Baumschulen, die lediglich Pflanzen zur Verfügung stellen, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 10,00 €/m² Beetfläche. Für die Ausstellung/Lieferung von größeren Solitärpflanzen ist eine pauschale Entschädigung entsprechend der Art und Größe bzw. des logistischen Aufwandes zu vereinbaren.

 

2) Pflanzenhalle:

Für die Ausstellung in den RHODO-Zelten zahlen die Baumschulen an die Stadt Westerstede ein nach der Höhe der Besucherzahlen wie folgt gestaffeltes Standgeld:

- bei über 100.000 Besuchern wird von einer Kostenbeteiligung abgesehen

- 90.001 bis 100.000 Besucher - 5,00 €/m²

- 80.001 bis 90.000 Besucher - 10,00 €/m²

- 70.001 bis 80.000 Besucher - 15,00 €/m²

- 60.001 bis 70.000 Besucher - 20,00 €/m²

- 50.000 bis 60.000 Besucher - 25,00 €/m²

 

Bei einer Besucherzahl unter 50.000 sind die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung der RHODO-Halle abzurechnen und auf die beteiligten Baumschulbetriebe umzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 9.4  
RHODO 2018 - Finanzplan  
Enthält Anlagen
17/0065  
Ö 9.5  
Antrag B'90/Die Grünen: Beteiligung an der internationalen Kampagne "Fairtrade-Towns"
Enthält Anlagen
17/0098  
Ö 9.6  
Freistellung (Entwidmung) / Nutzung eines Teilabschnitts der Bahnstrecke Ocholt - Westerstede  
Enthält Anlagen
17/0087  
Ö 10  
Hössenausschuss      
Ö 10.1  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan Hössensportzentrum 2017  
Enthält Anlagen
17/0096  
Ö 11  
Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Hössensportgelände hier: Vorfinanzierung des Zuschusses vom Landessportbund an den FSV Westerstede durch die Stadt Westerstede  
Enthält Anlagen
16/0036  
Ö 12  
Anfragen und Hinweise      
Ö 13  
Anfragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger