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Auszug - Barrierefreie und ÖPNV - gerechte Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) a) Antrag zum Standort des ZOB und Hitzeschutzkonzept; Antrag der Freien Wählergemeinschaft "Wir Ammerländer" b) Entscheidung zur Vergabe der Planungsleistungen  

 
 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Straßen- und Wegeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:28 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
21/1013-02 Barrierefreie und ÖPNV - gerechte Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
a) Antrag zum Standort des ZOB und Hitzeschutzkonzept; Antrag der Freien Wählergemeinschaft "Wir Ammerländer"
b) Entscheidung zur Vergabe der Planungsleistungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1013
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Janßen, Harald
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es erfolgte bei den Teilnehmern ein Wechsel zwischen Ratsherren Diers und Schmidt-Berg.

Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 21/1013-02 und bittet Ratsherrn Hooymann als Mitglied der Gruppe – Die Linke / Freien Wählergemeinschaft „Wir Ammerländer“ - um weitere Ausführungen.

Ratsherr Hooymann erläutert, dass der Antrag zur Prüfung alternativer Flächen zur Ausweisung eines ZOBs darauf abziele, den vermeidbaren Busverkehr abseits der Stadt zu halten und damit das Klima in der Innenstadt zu verbessern. Denkbar sei es, einen neuen ZOB zwischen „Alten Bahnhof“ und „Prikkerkreuzung“ zu errichten, da hier die zukünftig erforderlichen Nutzungen (Ladestationen, Bus-Parkplätze zum Warten) und Naturschutz besser kombiniert werden könnten. Dies ermögliche dann auch Entsiegelungen am bestehenden Standort.

Ratsherr Oeltjen sowie Ratsfrau Welter vertreten die Meinung, dass der bisherige zentral in der Innenstadt gelegene Standort des ZOBs nicht in den Randberiech verlegt werden könne, um eine gute Erreichbarkeit gewährleisten zu können. Zum Standort zwischen dem „Alten Bahnhof“ und der „Prikkerkreuzung“ wird erklärt, dass man sich dann auch der nicht unproblematischen Waldthematik stellen müsse. 

Ratsherr Kuhlmann schlägt vor, in Ruhe zu prüfen, ob es eine Chance für einen anderen Standort gebe, da es bisher kein Verkehrsleitsystem für den Busverkehr in Westerstede gebe.

Man vertue sich nichts, wenn man die bisher favorisierte Variante 5 noch einmal hinterfrage, was vorteilhaft für die Anwohnerzufriedenheit und für die Planungen der Ammerlandklinik sein könnte.  

Auf Nachfrage von Ratsherrn Hots führt Herr Leffers aus, dass die Verwaltung davon ausgehe, dass auch künftig Fördermittel zur Unterstützung des ÖPNV gewährt würden; insofern bestehe hier kein Handlungsdruck.

Ratsherr Schmidt-Berg erfragt, ob mit der Summe i.H.v. 250.000 € sowohl die Baumaßnahmen für den ZOB als auch für den Bahnhof Ocholt-Westerstede gedeckt seien.

Herr Leffers erklärt, dass die Verwaltung auf der Basis einer Kostenschätzung der Variante 5 die Planungsgelder abgeleitet habe; denkbar sei u. U. eine Aufteilung auf zwei Maßnahmen, wenn der Arbeitsauftrag klar umrissen und aufgeteilt werden könne. Notfalls müsse man Gelder nachsteuern, zumal die Höhe der Förderung und damit die Umsetzung noch unklar seien. Der gewählte Ansatz sei aus Sicht der Verwaltung ausreichend, um im kommenden Jahr finanziell zurechtzukommen.

Ratsherr Schmidt-Berg unterstützt die Meinung von Ratsherrn Kuhlmann und Oeltjen dahingehend, dass weiterhin im Zentrum von Westerstede eine leistungsfähige Haltestelle verbleiben müsse. Dennoch wäre sein Vorschlag, nach alternativen zentralen Standorten für sog. Überlieger und den sonstigen Bedarf (Haltestationen, Toiletten für die Fahrer*Innen) zu suchen.

Ratsherr Nee ergänzt, dass dieses Thema bereits im Voraus intensiv besprochen worden sei, sich jedoch seitdem nichts Grundlegendes geändert habe, was eine Neuplanung rechtfertigen würde.

Ratsherr Oeltjen merkt an, dass dennoch ein zentraler Platz für alle Busse als innerstädtischer Anlaufpunkt für Besucher und Kunden verbleiben müsse. Die Ausbildung einer reinen Randhaltestelle sei für die Anlieger schon aus Lärmschutzgründen wohl keine Option. Im Falle einer Aufteilung der Funktionen des jetzigen ZOBs schaffe man zwei große Baumaßnahmen, bei denen man auch das Thema „Barrierefreiheit“ berücksichtigen müsse, was zudem auch noch den Förderrichtlinien entsprechen müsse.

Ratsherr Hooymann erklärt, dass der ZOB nur noch als Umsteigemöglichkeit genutzt werden sollte, um damit sicherzustellen, dass die Besucher auch die Innenstadt mit Bussen erreichen können. Der Busverkehr würde damit beschleunigt werden und die Busse hätten am neuen Standort mehr Platz für künftige Anforderungen. Die Variante 5 sei in dieser Hinsicht nicht die optimale Lösung.

Ratsherr Hots erläutert, dass die zu treffende Entscheidung wichtig sei, da der ÖPNV schon aus Gründen des Umweltschutzes immer weiter ausgebaut werden müsse. Das Geld solle im Haushaltsplan eingeplant und die Planung noch einmal überdacht werden. 

Ratsherr Schmidt-Berg empfindet die derzeitige „Parksituation“ für Busse an der Hössen als ungeeignet; auch würden durch den Ausbau des ZOB viele Parkplätze für die Innenstadt verloren gehen. Die Variante 5 sei die Beste der vorgestellten Varianten, was aber nicht ausschließe, den Standort des ZOB dennoch zu verlegen. 

Im Zuge der weiteren Aussprache wird angeregt, sich von der Veraltung zur nächsten Sitzung neue Vorschläge unterbreiten zu lassen. Herr Leffers entgegnet, dass die Verwaltung zu anderen Standorten berichtet habe, wobei man neben der Bewertung der Eignung (Fahrbeziehungen, Umweltschutz, Hochwasser etc.) auch auf die Möglichkeiten des Grunderwerbs eingegangen sei. In Anbetracht der umfangreichen Beratungen zur Herleitung der favorisierten Variante 5 und der anschließenden Beratungen im und außerhalb des Fachausschusses sei aus seiner Sicht ein Punkt erreicht, wo eine politische Entscheidung getroffen werden müsse.

Ratsfrau Welter führt aus, dass bereits viele mögliche Flächen geprüft wurden und vermutlich auch durch eine Vertagung keine alternative Fläche gefunden würde.

 


Beschluss:

a)

Der vorgelegte Antrag wird abgelehnt.

 

b)

Im Haushalt 2024 sind für die Planungsleistungen Mittel in Höhe von 250.000 Euro einzuplanen, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsausschusses über die Priorisierung der Investitionen für das Haushaltsjahr 2024. Der Standort des ZOB wird in kommenden Sitzungen besprochen.

 

 


Abstimmungsergebnis:


a) 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen

b) einstimmig