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Auszug - 132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B, Teilbereiche A und B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
22/1211-03 132. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan Nr. 57B, Teilbereiche A und B - Moorburg Friesenstraße, mit örtlichen Bauvorschriften - Erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1211
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 24/1620-01 und bittet Frau Abel vom Planungsbüro NWP, Oldenburg, um nähere Erläuterungen.

Frau Abel erklärt zu dem Bebauungsplan Nr. 57 B, dass dieser in zwei Teilbereiche aufgeteilt worden sei. Der Teilbereich A (westliche Straßenseite) greife die dörflichen Strukturen und vorhandenen Baukörper auf. Der nordwestliche Teil des Gebietes, eine Teilfläche des ehemaligen Betriebshofes der Fa. Claus, werde ausschließlich für soziale Zwecke dienen; hier sei die Unterbringung einer Kita vorgesehen. Auf Nachfrage von Ratsherren Diers und Töpfel erklärt sie, dass im Verfahren eine Entwässerungsplanung erstellt werde und die naturschutzfachliche Kompensation nach Erstellung des Umweltberichtes sowie Berechnung des Eingriffs geregelt werde. Hinsichtlich der verkehrlichen Belastung der Friesenstraße schlägt Ratsherr Diers vor, eine „Tempo 30“ Regelung beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu gegebener Zeit zu initiieren.

Im Teilbereich B, welcher sich östlich der Friesenstraße befinde, werde nunmehr aufgrund der Anregungen aus dem Dorf anstatt eines Gewerbegebietes ebenfalls ein dörfliches Wohngebiet ausgewiesen und gleichzeitig der Geltungsbereich reduziert, sodass eine überbaubare Grundstücksfläche für ein zusätzliches Wohnhaus entstehe. Für den Teilbereich würden lediglich die Grundzüge der Planung im Verfahren eingestellt, um in eine frühzeitige Diskussion mit dem Dorf und der Fachbehörden bzgl. der Gewerbeentwicklung und der Lärmsituation einzusteigen.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel erläutert Frau Abel, dass die im Plangebiet stehenden Bäume je nach Qualität noch im weiteren Verfahren in die Planzeichnung übernommen würden.
 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Teilbereich A:

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Die Unterlagen werden auch im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht bereitgestellt.

Teilbereich B

Die Verwaltung wird mit einer informellen Behördenbeteiligung auf Basis der Grundzüge der Planung beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird informell frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Die Unterlagen werden auch im Rathaus der Stadt Westerstede zur Einsicht bereitgestellt.
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei einer Enthaltung