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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1069-02 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen. Herr Hinrichs erläutert, dass die Verwaltung davon ausgehe, die betreffenden Bauleitplanverfahren innerhalb des nächsten Jahres abzuschließen und bittet um die Verlängerung der Veränderungssperren. Beschlussvorschlag an den Rat: Die 2. Änderung der jeweiligen nachfolgenden Veränderungssperre zur Sicherung der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren – Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils ein Jahr - werden gemäß § 16 i.V.m. § 17 Abs.2 BauGB nach §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen: a) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W2 - Nördlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften - b) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W3 - Südlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften - c) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W5 - Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße mit örtlichen Bauvorschriften - d) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W6 - Südlich Am Röttgen/Albert-Post-Platz mit örtlichen Bauvorschriften - e) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W7 - Östliche Innenstadt mit örtlichen Bauvorschriften - Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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