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Auszug - 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 136 - Ocholt, Burnhörn Nord, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1729 147. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 136 - Ocholt, Burnhörn Nord, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1729 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen.

Frau Abel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie den Geltungsbereich der neuen Wohnentwicklung im Bereich der Straße Burnhörn. Vorgesehen seien im städtebaulichen Konzept rd. 22 Grundstücke für eine ortsangepasste Bebauung, die u.a. durch eine reduzierte Gebäudehöhe von 9,00m sowie durch örtliche Bauvorschriften gewährleistet werden soll. Der vorhandene prägende Baumbestand werde aufgenommen und die überbaubaren Grundstücksbereiche sowie die Straßenverkehrsfläche entsprechend angepasst. Im Verfahren seien die Themen der Oberflächenentwässerung sowie der Lärmimmissionen noch näher zu prüfen.

Ratsherr Lukoschus spricht sich für die Bauleitplanung als ersten Schritt der weiteren Siedlungsentwicklung in Ocholt aus.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Gerstenkorn antworten Frau Abel sowie Herr Leffers, dass bisher kein Immissionsgutachten der anliegenden Baumschule vorliege, jedoch mit dem Betrieb vorab gesprochen wurde und im Verfahren in einen weiteren Dialog eingestiegen werde.

Ratsherr Piepers erläutert, dass es mehrere Dorfversammlungen, mit teils kontroversen Diskussionen, über das allgemeine Thema „Bauen in Ocholt“ stattgefunden hätten. Wichtig bei dem angedachten neuen Wohngebiet sei die optische Integration in die umliegende Umgebung, da in der direkten Nachbarschaft drei alte Höfe stehen würden, aus denen sich Ocholt damals entwickelt habe. Insofern sei die Planung von örtlichen Bauvorschriften und die Festsetzung von angepassten Trauf- und Firsthöhen wichtig. Bei der Vergabe der Bauplätze sollte auf einen Bezug zum Dorf und auf das klimafreundliche Bauen geachtet werden. Zuletzt fügt er hinzu, das hier zwar keine generationsübergreifenden Wohnformen beabsichtigt seien, in Ocholt jedoch durchaus entsprechender Bedarf vorhanden wäre und nach der Chronik des Dorfes zufolge bereits 1982 hierüber diskutiert worden sei.

Ratsherr Töpfel hinterfragt, ob ein Räumstreifen für die Unterhaltung des nördlichen Grabens sowie der eingeplante Wendekreis mit 22m Durchmesser erforderlich seien.

Herr Leffers führt aus, dass die Maße entsprechend den Vorgaben des Landkreises für die Müllentsorgung gewählt wurde und dass es sich bei dem Graben um ein Gewässer III. Ordnung handele, der von den Anwohnern aufzureinigen sei; ein Räumstreifen sei insofern nicht erforderlich. Des Weiteren bestätigt er, dass langjährige Diskussionen über die Entwicklung von Ocholt stattgefunden hätten und der vorgeschlagene Bebauungsplan einen Kompromiss zwischen Siedlungsentwicklung und Sicherung von Freiräumen darstelle. Für die weitere Entwicklung von Ocholt (zwischen Burnhörn und Bahnhof) werde derzeit ein Entwicklungskonzept vom Planungsbüro NWP aufgestellt, das in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt werde.      

Ratsherr Schmidt-Berg befürwortet die Planung und hebt die örtlichen Bauvorschriften hervor. Er sei der Meinung, dass die Bauplätze für Ocholter freigehalten werden sollten und dass es keiner Anreize erfordere, um klimafreundlich zu bauen.

Anmerkung der Verwaltung: In der Regel werden nicht vergebene Bauplätze zunächst für die jeweiligen Dorfbewohner reserviert und nicht sofort an Dritte vermarktet

Ratsherr Cording fügt dem hinzu, dass der Wendehammer auch für Rettungsfahrzeuge erforderlich sei und dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bereits sehr hohe Anforderungen an das klimafreundliche Bauen stelle, sodass dies nicht noch in der Bauplatzvergabe positiv bewertet werden bräuchte.

Ratsherr Kroon spricht im Namen der SPD-Fraktion seine Zustimmung für die Bauleitplanung aus. Wichtig bei der Vergabe sei die Beachtung der Ocholter Bürgerinnen und Bürger. Die Diskussion über alternative Wohnformen werde im Sozialausschuss geführt.

Ratsherr Oeltjen empfindet die Planung ebenfalls als gelungen und bestätigt den Bedarf an innovativen Altenwohnkonzepten in Ocholt.

Herr Ockenga erläutert, dass die grundstücksnahe Müllentsorgung für ältere Menschen vorteilhaft sei; lange Stichstraßen mit einer gefüllten Mülltonne zu laufen, sei oftmals für ältere Menschen nicht einfach.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung der 147. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 136 Ocholt, Burnhörn Nord mit örtlichen Bauvorschriften, wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.