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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1730 und bittet Frau große Austing um nähere Erläuterungen. Frau große Austing stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die Zielrichtungen der Bauleitplanung vor. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung sei aufgrund möglicher Stromtrassen-Planungen recht groß (ca. 40ha) gefasst und stelle Wohnbauflächen dar. Das Verfahren solle kurzfristig durchgeführt werden, um die Flächen planerisch zu sichern. Für den Bebauungsplan, der auch die Bestandshäuser der Straße „Finkstroth“ beinhalte, solle zunächst lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst und in den kommenden Ausschusssitzungen die innere und äußere Erschließung sowie die Themen Entwässerung (Oberflächenwasser sowie Schmutzwasser), Schallimmissionen und Bauweise diskutiert werden. Ratsherr Lukoschus erläutert, dass seines Wissens die Flächen ursprünglich als sog. landwirtschaftliche Tauschflächen für andere Bauleitplanungen im ländlichen Raum angekauft worden seien. Weiterhin gibt er Hinweise zu verkehrlichen Aspekte der „Neue Straße“ und über die verdichtete Bauweise zur Schaffung von Wohnraum. Ratsherr Kroon spricht sich für die Entwicklung von zusätzlichen Wohnbauflächen sowie einer neuen Quartiersbildung aus. Die Erschließung könne in mehreren Bauabschnitten erfolgen, um eine homogene Entwicklung zu fördern. Er schlägt darüber hinaus vor, sich über die Wärmeversorgung für das Quartier Gedanken zu machen. Ratsherr Töpfel empfindet die Geltungsbereiche als zu groß für eine Einzelplanung und spricht von einer Überformung der bestehenden Strukturen. Herr Leffers entgegnet, dass die Flächennutzungsplanänderung eine strategische/übergeordnete Entscheidung der Kommune sei, die grundsätzlich keine direkte Außenwirkung besitze. Der Bebauungsplan werde kleingliedriger in mehreren Schritten entwickelt. Zum Geltungsbereich erläutert er, dass die ursprüngliche Siedlungsentwicklung im Südosten des Stadtbereiches mit dem Gebiet Tannenloge abgeschlossen worden sei; nunmehr werde die Situation anders bewertet, da im übrigen Stadtkern kaum geeignete Flächen für eine Siedlungsentwicklung bereitstehen würden. Die von Ratsherrn Kroon angesprochene Wärmeversorgung, ob dezentral oder zentral, könne im weiteren Verfahren geprüft werden. Herr Ockenga weist auf die verkehrliche Situation und auf die hohen Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer auf der „Neue Straße“ hin und regt die Versetzung des Ortschildes bis an die Straße „Am Wiesenrand“ an. Herr Leffers ergänzt, dass die verkehrliche Situation entlang der „Neue Straße“ den beteiligten Behörden bekannt sei. Von Seiten des Landkreises sei die Versetzung des Ortsschildes bereits mehrfach abgelehnt worden. Des Weiteren verneint Herr Leffers die Frage von Ratsherrn Cording, ob die dargestellte Siedlungsfläche bei der Berechnung des städtischen Potentials der Freiflächen-Photovoltaikanlagen einberechnet worden sei. Ratsherr Schmidt-Berg unterstützt die vorgelegte Planung und bekräftigt, dass es hier um eine strategische/langfristige Siedlungsentwicklung handele. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
1. Flächennutzungsplanänderung Die Aufstellung der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Sinne der Grundzüge der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
2. Bebauungsplan Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137, Wohngebiet Neue Straße Teilbereich I, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei zwei Enthaltungen. |
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