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Auszug - 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Moorburg Gewerbeentwicklung Am Brunbarg, Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 30.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1731 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Moorburg Gewerbeentwicklung Am Brunbarg, Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1731 und bittet Frau große Austing um nähere Erläuterungen.

Frau große Austing erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die Zielrichtung der Flächennutzungsplanänderung. Geplant sei eine rd. 70ha große Fläche zwischen der Leerer Straße und der Autobahn A28 im Ortsteil Moorburg bis zum Ortsteil Hollriede als gewerbliche Baufläche und Mischbaufläche darzustellen, um so eine stärke Bindung der planerischen Strategie gegen übergeordnete Planungen zu entfalten. 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Gerstenkorn erläutert Herr Hinrichs die derzeit in Beteiligung stehenden Stromtrassen-Vorhaben. Eine grafische Darstellung wird dem Protokoll als Anlage beifügt.

Bürgermeister Rösner ergänzt, dass er den Unmut der Stadt zur Planung von Stromtrassen bereits in Gesprächen mit dem Umweltminister Meier sowie dem Leitungsträger Tennet geäußert habe. Wichtig sei das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen, um die gewerbliche Entwicklung ohne Einschränkungen zu sichern.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Sinne der Grundzüge der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.