Bürgerinformationssystem

Auszug - Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.08.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0390-01 Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18/0390
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Neumann, Nils
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende leitet zur Beschlussvorlage Nr. 18/0390-01 über und fasst die Diskussionen bei dem Ortstermin zusammen. Als Ergebnis wurde eine geringe Investition, kombiniert mit einer kostengünstigen Miete festgehalten. 

Ratsherr Kroon führt aus, dass die SPD Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Es sei nicht tragbar als Stadt Westerstede eine Wohnung im Rohbauzustand zu vermieten.

Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass die günstige Miete eventuelle Mehrkosten für die Heizenergie kompensiert.

Ratsherr Rust ist der Meinung, dass ein Vermieter auch gewisse Standards erfüllen müsste. Hierbei ginge es auch um die Erhaltung der Bausubstanz, insbesondere da es sich bei dem DGH um ein Baudenkmal handele. Insofern sei eine zusätzliche Dämmung der Dachflächen erforderlich. . Dazu sei es nicht - wie von der Verwaltung vorausgesetzt werde – erforderlich,  die innere Abdeckung der Dachschrägen zu entfernen, um Zugang zu den Hohlräumen zu bekommen. Man könne auch vom Spitzboden her eine Hinterlüftung der Dachhaut einfügen und dann loses Dämmmaterial einbringen. Diese Dämmung würde etwa 5.000 bis maximal 10.000 Euro an Kosten mit sich bringen; auch müsste der Holzfußboden für etwa nur 5.000 Euro durch einen neuen Estrichboden ersetzt werden. Sollte die Stadt lediglich die im Vorschlag aufgeführten Maßnahmen realisieren, würde dies seines Erachtens gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Der Ausschussvorsitzende gibt für einen Wortbeitrag den Ausschussvorsitz an Ratsherrn Hots ab. Ratsherr Schneider bekräftigt, dass es keine gesetzlichen Verpflichtungen zur Sanierung von Altbauten und keine Mindeststandards für vermietete Wohnräume gäbe. Hinzu käme, dass Baudenkmäler geringere Anforderungen an Wärmedämmung zu erfüllen hätten.

Ratsherr Drieling erläutert, dass die sicherheitstechnischen Maßnahmen, z.B. Elektroarbeiten, zwingend durchgeführt werden. Mit der Kernrenovierung sollte die grundsätzliche Vermietbarkeit hergestellt werden können.

Ratsherr Rösner vertritt die Meinung, dass die Relation zwischen Investition und Ertrag stimmig sein sollte. Die zusätzliche Dämmung der Dachflächen sollte zumindest geprüft werden.

Ratsfrau Hellwig entgegnet, dass aufgrund des Wohnraummangels eine zweite Wohneinheit ebenfalls ausgebaut werden sollte.

Sodann schlägt der Ausschussvorsitzende vor, dem Beschlussvorschlag zu folgen und die von Ratsherrn Rust vorgeschlagene zusätzliche Dämmung der Dachflächen sowie der Austausch des Fußbodens zu prüfen. Die anfänglichen Arbeiten sollten so durchgeführt werden, sodass die eventuellen weiteren Arbeiten (Dämmarbeiten und Estrichfußboden)  hiervon nicht beeinträchtigt würden.

 

 


Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt im beschlossenen Umfang durchzuführen, soweit Mittel im Budget 220 zur Verfügung stehen

Weiterhin werden die Kosten für eine zusätzliche Dämmung der Dachflächen und für einen neuen Fußboden ermittelt und dem Bauausschuss vorgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei drei Gegenstimmen.