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Auszug - Ernennung und Berufung von Ortsbrandmeistern und stv. Ortsbrandmeistern in das Ehrenbeamtenverhältnis  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Schloß Köhlmoor
Ort: Köhlmoorweg 8, Felde
19/0551 Ernennung und Berufung von Ortsbrandmeistern und stv. Ortsbrandmeistern in das Ehrenbeamtenverhältnis
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Krieger, Jörn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzende Beeken verweist auf Tagesordnungspunkt 4.13. der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2019.

Nach der Beschlussfassung erfolgt die Ernennung durch Bürgermeister Groß. Gemeinsam mit der Ratsvorsitzenden Beeken beglückwünscht er die ernannten Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter.

 


Beschluss:

Herr Thomas Rohlfs wird für die Dauer von sechs weiteren Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Halsbek ernannt.

Herr Thomas Köpken wird für die Dauer von sechs weiteren Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Halsbek ernannt.

 

Herr Jürgen Specht wird für die Dauer von sechs weiteren Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hollwege ernannt.

Herr Rolf Hinrichs wird für die Dauer von sechs weiteren Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hollwege ernannt.

 

Herr Sven Pfaff wird mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Westerstede für die Dauer von längstens zwei Jahren beauftragt. Nach Vorliegen der Voraussetzungen wird Herr Sven Pfaff  für die Restdauer der regelmäßigen Amtszeit von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen

 

Frau Kerstin Eiting wird mit der kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben der stv. Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Garnholt für die Dauer von längstens zwei Jahren beauftragt. Nach Vorliegen der Voraussetzungen wird Frau Kerstin Eiting für die Restdauer der regelmäßigen Amtszeit von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig