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Auszug - Aufstellung eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan Nr. 126 - Halsbek Ost Erweiterung- mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss- Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1067 Aufstellung eines Bebauungsplanes - Bebauungsplan Nr. 126 - Halsbek Ost Erweiterung- mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss- Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Drucksache Nr. 21/1067 und bittet Herrn Janßen um Erläuterungen zur Beschlussvorlage.

Herr Janßen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation (beigefügt als Anlage zum Tagesordnungspunkt) die Planungsrahmenbedingungen, die Bestandssituation und das mit der Stadtentwicklungsgesellschaft abgestimmte städtebauliche Konzept vor. Bei dem Konzept zu beachten sei die Bauverbotszone der Kreisstraße Osterende sowie die Möglichkeit einer abschnittweisen Erschließung. Die Grundstücksgrößen seien marktorientiert gewählt. Weiterhin stellt er die örtlichen Bauvorschriften vor.

Nach einer kurzen Diskussion über den ausreichend dimensionierten Wendehammer (22m), stellt Herr Leffers dar, dass es bereits viele Gespräche über das richtige Maß der Verdichtung auf den Dörfern gab. Der Wunsch aus den Dörfern heraus nach Bauflächen könne derzeit nur durch die Ausweisung von kleineren Grundstücken erfüllt werden.
 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 – Halsbek Ost Erweiterung- mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.

 

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede bereitgestellt.
 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wst_B-126-halsbek_210901 (2220 KB)