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Auszug - Antrag auf finanzielle Unterstützung für Bauunterhaltung- und Beschaffungsmaßnahmen für den DRK-Kindergarten Fröbelstraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 8
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.10.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/1093 Antrag auf finanzielle Unterstützung für Bauunterhaltung- und Beschaffungsmaßnahmen für den DRK-Kindergarten Fröbelstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Pottek erläutert, dass das DRK in diesem Jahr drei Maßnahmen beantragt habe, die aus der Sicht der Verwaltung auch dringend erforderlich seien. Hierbei handele es sich zum einen um den Austausch des Fußbodens im Krippenbereich. Dieser löse sich teilweise ab. Weiterhin müsse man die Fensterfronten und die Ausgangstür erneuern. Außerdem müsse man diverse Rippenheizkörper austauschen. Der letzte Sonderantrag des DRK sei im Jahre 2019 gestellt worden. Auch andere bauliche Maßnahmen seien über das normale laufende Budget durchgeführt worden oder auch über Spendenmaßnahmen. Daher solle man den Sonderantrag mit in das Budget für das kommende Jahr aufnehmen. Dieses solle jedoch auf insgesamt 18.000,00 EUR gedeckelt werden. Dies wird dahingehend begründet, dass ein Teil im laufenden Budget mit inbegriffen sei und dass es im letzten Jahr zu Budgeteinsparungen gekommen sei.

Ratsfrau Beeken bestätigt, dass es sich bei den Maßnahmen um wichtige Reparaturen handle. Sie fragt nach, ob es noch Ansprüche gegenüber dem Verleger des Fußbodens gebe, da dieser noch nicht so alt sei.

Frau Pottek erläutert, dass dies bereits versucht worden sei, es jedoch keinerlei Ansprüche hierauf mehr gebe.

 


Beschluss: Dem Antrag des DRK-Kreisverbandes Ammerland e. V. wird stattgegeben und die benötigten Mittel in Höhe von maximal 18.000 € im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung ge­stellt. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Haushalts­ausschuss.

 


Abstimmungsergebnis:


einstimmig.