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Auszug - Bebauungsplan W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Bericht über die Sitzung des Gestaltungsbeirates - Weitere Vorgehensweise  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 29.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
21/0957-05 Bebauungsplan W5 Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften - Bericht über die Sitzung des Gestaltungsbeirates - Weitere Vorgehensweise
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Bezüglich:
21/0957
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage 21/0957-05 und bittet Herrn Dr. Pantel um weitere Ausführungen.

Herr Dr. Pantel erläutert zunächst den Aufbau sowie die Arbeitsweise des mobilen Gestaltungsbeirates der Architektenkammer Niedersachsen und stellt daraufhin die bereits ausgelegten Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes W5 kurz vor. Aufgabe des Gestaltungsbeirates war es, einen beratenden Blick von Außen für Fragestellungen der baulichen Gestaltung der abstrakten Festsetzungen im Bebauungsplan sowie von konkreten Bauvorhaben zu geben. Er weist explizit darauf hin, dass die im veröffentlichten Protokoll getätigten Aussagen als Eindruck des Gremiums zu verstehen seien und nicht als schlussabgewogene Sachverhalte.

Sodann berichtet Herr Dr. Pantel, dass das Gremium einen sehr positiven Eindruck von der Innenstadtgestaltung Westerstedes aufgenommen habe. Ziel sollte eine feinsinnige heterogene Weiterentwicklung der Strukturen mittels Bebauungsplan sein. Hinsichtlich der Höhenentwicklung werde eine dem Bestand angliedernde zweigeschossige Bauweise vorgeschlagen, bei der einzelne „Ausreißer“ als punktuelle Akzente bewusst gesteuert werden könnten. Diese Steuerung könnte dann durch vorhabenbezogene Bebauungspläne für Vorhaben die eine besondere städtebauliche Identität bzgl. ihrer Nutzung und Gestaltung stiften, vorgenommen werden. 

Neben der Höhe der Gebäude stelle auch die Parzellenbreite ein ortsbildprägendes Element dar. Insbesondere seien hier die hergebrachten städtebaulichen Strukturen der Parzellen als Anhaltspunkte zu berücksichtigen und wuchtige Gebäude zu vermeiden. Ebenfalls schlage das Gremium anhand der Baustruktur vor, einflügelige Nebengebäude nur an einer Grenzseite im hinteren Grundstücksbereich zuzulassen, um Grünbereiche zu sichern. 

Zur Dachgestaltung führt Herr Dr. Pantel aus, dass geneigte Dächer festgesetzt werden sollten und die Farbe Rot sei bei Dacheindeckungen bis heute dominierend und füge sich im Stadtbild ein; dunkle Farben sollten vermieden werden.

Das Thema der sog. „usings“ sei im Gremium nicht abschließend beraten worden, da hier vor allem auch bauordnungsrechtliche Fragestellungen zu beachten seien. Es wurde jedoch festgestellt, dass diese Gassen die Innenstadt prägen und beibehalten werden sollten.

Zum konkreten Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Post werde vorgeschlagen, das Bauvolumen auf zwei Baukörper aufzuteilen, um so eine angemessene Parzellenbreite zu erreichen. Weiterhin sei es sinnvoll, im hinteren Grundstücksbereich nutzbare Grünflächen herzustellen und eine Gliederung der Stellplatzflächen vorzusehen. r bauberatende Gespräche mit dem Grundstückseigentümer stehe er gerne zur Verfügung.

 

Ratsherr Kroon bedankt sich für die nachvollziehbaren Ausführungen und den Vorschlag die Geschossigkeit grundsätzlich auf zwei Vollgeschosse zu begrenzen. Auch die Zukunft des Postgeländes sei ein wichtiger Punkt, weshalb der Platz erhalten bleiben und die Klärung der Parkplatzsituation vorangebracht werdensse.

Ratsherr Hots bedankt sich im Namen der CDU-Fraktionr die umfangreichen Informationen und unterstreicht den vorherigen Wortbeitrag.  

Auf entsprechender Nachfrage von Ratsherrnpfel erklärt Herr Dr. Pantel, dass bei der Wahrnehmung eines Gebäudes die Traufhöhe entscheidend sei. Für moderne Baukörper sollte diese Höhe bei mindestens 7,00m liegen, wenn kein zusätzlicher Drempel gewünscht sei.

Ratsherr Gerstenkorn bedankt sich ebenfalls für die Ausführungen und zeigt sich froh, eine Meinung von Aen eingeholt zu haben.

Ratsfrau Eilers ergänzt abschließend, dass auf die städtebaulichen Potentiale der Platzfolgen und der Kreuzungspunkte im Verfahren näher eingegangen werden sollte. Weiterhin sollte an städtebaulich vertretbaren Stelle auch über eine dreigeschossige Bauweise nachgedacht werden. Dieser Punkt sollte vom beauftragten Ingenieurbüro räumlich „vorgedacht“ werden.