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Auszug - Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede a) Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Änderung des Kriterienkatalogs b) Antrag der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer auf Evaluation des Punktesytems  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
23/1489 Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede a) Antrag der CDU-Stadtratsfraktion auf Änderung des Kriterienkatalogs b) Antrag der FWG-Stadtratsfraktion Wir Ammerländer auf Evaluation des Punktesystems
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Witte, Vievien
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zunächst erläutert Ratsherr Schmidt-Berg den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion. Es komme immer wieder zur Situation, dass Kinder keinen wohnortnahen Kitaplatz erhalten. Auch wenn eine gerechte Platzvergabe immer schwierig sein wird, müsse die Wohnortnähe eine größere Rolle spielen. Der von der Verwaltung gemachte Beschlussvorschlag könne zunächst mitgetragen werden. Dennoch müsse das Thema noch weiter vertieft werden und bei der im nächsten Jahr anstehenden Evaluierung Berücksichtigung finden.

Ratsherr Lukoschus erwähnt, dass allen bewusst sei, dass nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden seien. Das derzeitige Punktesystem sei aus seiner Sicht jedoch nicht optimal und müsse daher kurzfristig evaluiert werden um daraus Konsequenzen ziehen zu können. Da die Platzvergabe für das anstehende Kindergartenjahr jedoch bereits erfolgt ist, könne zunächst dem Verwaltungsvorschlag gefolgt werden. Dennoch bestehe weiterhin der Wunsch, das Punktesystem in Gänze zu evaluieren. Hierzu solle der bestehende Arbeitskreis mit einer Evaluierung vor dem nächsten Sozialausschuss betraut werden.

Auch Ratsherr Kroon sei der große Bedarf an Betreuungsplätzen bewusst. Es sei daher logisch, dass ein Kriterienkatalog zur Vergabe der vorhandenen Plätze erforderlich sei. Dieser wurde seinerzeit auch gemeinsam erarbeitet. Die Kriterien für Berufstätigkeit und Alleinerziehende müssen aus seiner Sicht auch weiterhin vorrangig bepunktet werden. Das Kriterium der Wohnortnähe sei durchaus nachvollziehbar. Unabhängig der verschiedenen Punkteberwertungen lassen sich derzeit jedoch nicht alle Betreuungswünsche erfüllen. Diese Problematik sei erst lösbar, wenn ausreichend Betreuungsplätze vorhanden wären. Dennoch kann an dieser Stelle der Beschlussvorschlag mitgetragen werden. Eine weitere Befassung mit der Thematik im Arbeitskreis sehe er hingegen nicht.

Frau Terveer gibt zu bedenken, dass das Kriterium der Wohnortnähe problematisch hinsichtlich der erforderlichen Sprachförderung sein könnte. Dies sei auch beim letzten Leitungstreffen der Kitas angesprochen worden. Insbesondere innerorts gibt es einen höheren Migrationshintergrund als in dörflichen Bereichen, so dass sich die Problematik der Sprachförderung auch vermehrt im innerörtlichen Bereich ergebe.

Ob eine Änderung des Wohnortkriteriums ausschlaggebend für die Sprachproblematik sein könne, wird von Ratsherr Schmidt-Berg kritisch gesehen, da bisher auch das Punktesystem bei der Platzvergabe ausschlaggebend sei. Hierzu ergänzt Frau Pottek, dass nach der Satzung bereits jetzt auch pädagogische Gründe bei der Platzvergabe berücksichtigt werden können. Ebenfalls sei durch die Aufnahmesatzung eine gute Durchmischung in den Gruppen vorgesehen.

Aus Sicht von Herrn Lukoschus zeige die bisher geführte Diskussion auf, dass die Thematik nochmal evaluiert werden müsse. Hierzu solle eine fachliche Beratung eingeholt und erneut ein Arbeitskreis gebildet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er die Erhöhung auf 25 Punkte mittragen, die Evaluation in 2024 sei jedoch weiterhin dringend erforderlich.

Frau Hinrichs gibt zu Bedenken, dass die derzeitige Satzung erst zwei Jahre alt ist und gemeinsam mit Unterstützung der Pädagogen und Elternvertreter aufgestellt wurde. Eine Nachjustierung an dieser Stelle sei hinsichtlich des Wohnortkriteriums durchaus nachvollziehbar. Eine jährliche Satzungsänderung könne hingegen nicht zielführend sein. Lösung könne ausschließlich die Schaffung neuer Kitaplätze sein.

Ratsfrau Demirbilek betont, dass gerade für ausländische Familien das Wohnortkriterium von herausragender Bedeutung sei, da diese oftmals nicht mobil seien.

Da sich sowohl CDU als auch FWG im Verlauf der Beratungen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung angeschlossen haben, lässt die Vorsitzende sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Beschluss:
Der Kriterienkatalog zur Aufnahme der Kinder in der Kindertagesstätte (Anlage 1 zur Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede) wird hinsichtlich des Kriteriums „6. Wohnortnähe zur Kindertagesstätte“ dahingehend geändert, dass nunmehr 25 Punkte vergeben werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 9 - Kriterienkatalog (192 KB)