Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und – automaten (Spielgerätesteuersatzung) wird beschlossen.
07.11.2017 - Haushaltsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat:
Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und – automaten (Spielgerätesteuersatzung) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.12.2017 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 9.3.2 - (offen)
Beschluss:
Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung einer Spielgerätesteuer für das entgeltliche Benutzen von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- sowie Unterhaltungsgeräten und -automaten (Spielgerätesteuersatzung) wird beschlossen.