Beschlussvorschlag an den Rat:
Die nachfolgenden Veränderungssperren zur Sicherung der jeweiligen eingeleiteten Bebauungsplanverfahren werden aufgrund des § 16 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen:
a) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W1 - Am Röttgen mit örtlichen Bauvorschriften -
b) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W2 - Nördlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften -
c) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W3 - Südlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften -
d) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W4 - Am Melmenkamp mit örtlichen Bauvorschriften -
e) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W5 - Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße mit örtlichen Bauvorschriften -
f) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W6 - Südlich Am Röttgen/Albert-Post-Platz mit örtlichen Bauvorschriften -
g) Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W7 - Östliche Innenstadt mit örtlichen Bauvorschriften -