Beschluss:
1. Die Verwaltung entwickelt Regelungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für einzelne Projekte und stellt diese in einer der nächsten Ausschusssitzungen vor. Gleichzeitig schlägt die Verwaltung einen Personenkreis für den Beirat vor.
2. Die Verwaltung holt zum Bebauungsplan Nr. 120 – Nachverdichtung Norderstraße - die fachliche Meinung zweier externer Stadtplaner/Architekten ein und legt diese dem Ausschuss vor der öffentlichen Auslegung vor.