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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage Nr. 17/0121 und bittet Herrn Schnitker, Leiter des Fachdienstes Städtebau und Stadterneuerung der Stadt Oldenburg, um seinen Vortrag. Herr Schnitker erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die grundlegenden Aufgaben und Zuständigkeiten des Gestaltungsbeirates der Stadt Oldenburg und zeigt eine Übersicht der bisher behandelten Projekte. Weiterhin stellt er ausführlich die Chancen einer qualitativen Gestaltung sowie mögliche Problemstellungen bei der Etablierung eines Gestaltungsbeirates dar. So sei unter anderem der gestalterische Einfluss in Bereichen mit qualifizierten Bebauungsplänen (Westerstede ist mit geringfügigen Ausnahmen flächendeckend mit Bebauungsplänen beplant) als gering einzustufen. Die Anzahl der infrage kommenden Projekte sei für die Stadt Oldenburg bereits ein Problem; für die Stadt Westerstede kämen seines Erachtens noch weniger Projekte in Betracht. Als mögliche Lösungsansätze schlägt Herr Schnitker eine „Ausleihe“ des Oldenburger Gestaltungsbeirates oder auch die Anfrage des „mobilen Gestaltungsbeirates“ (bisher einmaliges Pilotprojekt der Stadt Bremerhaven) bei der Architektenkammer Niedersachsen, vor. Sodann dankt der Ausschussvorsitzende Herrn Schnitker für den Vortrag und bittet um Nachfragen seitens der Ausschussmitglieder. Einige Ratsherren hinterfragen die Verbindlichkeit der Empfehlungen sowie die Intention der Stadt Oldenburg, lediglich externe Mitglieder in den Beirat zu berufen. Herr Schnitker antwortet, dass bewusst nur externe Mitglieder angefragt wurden, um einen objektiven Blick von außen zu gewinnen. Alle Mitglieder gäben eine entsprechende Erklärung ab, keine Projekte in einer gewissen Zeit in Oldenburg zu betreuen. Die Empfehlungen des Beirates seien nicht bindend, jedoch würde die Stadt Oldenburg in extremen Fällen auch eine Baugenehmigung nicht aussprechen, wenn die Empfehlungen vollends außer Acht gelassen würden. Dies ist dem Umstand zu verdanken, dass die Planungsabteilung und die Baugenehmigungsbehörde gegenüber dem Investor bzw. Bauherren einvernehmlich mit einer Stimme aufträten. Herr Hinrichs ergänzt, dass die Stadt bei der Gestaltung eines Bauvorhabens eine sehr schwache Stellung habe; vielmals seien Projekte bereits mit dem Landkreis in vielen Details bis hin zur Genehmigungsfähigkeit vorbesprochen. Der Einfluss könne lediglich beratender Natur sein. Der Ausschussvorsitzende dankt Herrn Schnitker für seine Ausführungen. Nachdem Herr Schnittker die Ausschusssitzung verlassen hat bittet der Ausschussvorsitzende die Ausschussmitglieder um allgemeine Wortbeiträge. Ratsherr Drieling führt an, dass die Etablierung eines Gestaltungsbeirates intensiv innerhalb der Gruppe CDU/FDP/Rowold diskutiert worden sei. Als Ergebnis formuliert er den Vorschlag: Ratsherr Rösner bestätigt, dass die UWG Fraktion den vorgenannten Vorschlägen folgen könne. Ratsherr Kroon erklärt, dass er sich die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates grundsätzlich vorstellen könne, die Rahmenbedingungen jedoch weiter geklärt werden müssten. Der Blick von Extern auf die Planung „Norderstraße“ sei gut, dürfe die Planung jedoch nicht verzögern. Ratsherr Töpfel entgegnet, dass andere Planungen in ihrem Fortschritt weiter seien als die Planung Norderstraße und deshalb das Augenmerk eher auf die Gestaltung aktueller Projekte gelegt werden müsste. Ebenfalls bekräftigt Ratsherr Rust die Entwicklung eines Gestaltungsbeirates und führt weiter aus, dass die personellen Ressourcen der Stadtverwaltung in diesem Punkt zu hinterfragen seien. Der Stadtverwaltung fehle es an einer Stelle für einen studierten Stadtplaner, da dieser Bereich eine ständige Aufgabe mit zunehmender Bedeutung sei. Sodann lässt der Ausschussvorsitzende über den Vorschlag der Gruppe CDU/FDP/Rowold abstimmen.
Beschluss: 1. Die Verwaltung entwickelt Regelungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirates für einzelne Projekte und stellt diese in einer der nächsten Ausschusssitzungen vor. Gleichzeitig schlägt die Verwaltung einen Personenkreis für den Beirat vor.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einer Gegenstimme.
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