Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende leitet zur Informationsvorlage Nr. 17/0123 über und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erklärungen. Herr Hinrichs erläutert, dass die Richtzahl zur Schaffung von Einstellplätzen verwaltungsseitig auf 1,5 Plätze je Wohnung in Mehrfamilienhäusern angehoben werde. Westerstede sei, bis auf Apen, die letzte Gemeinde im Ammerland, die einen niedrigeren Satz fordere. In den vergangenen Jahren würden die öffentlichen Straßen zunehmend als Parkraum in Anspruch genommen, was häufig Anlass zu Beschwerden gebe. Ratsherr Rust merkt an, dass die Erhöhung der Richtzahl sich negativ auf die Anzahl der neubeantragten Wohnungen auswirke. Anstatt der pauschalen Richtzahl, schlägt er vor, die Richtzahl entsprechend der jeweiligen Wohnungsgröße zu bemessen. Die Ratsherren Kroon, Drieling und Rowold sprechen sich für eine Anhebung der Richtzahlen aus und hinterfragen die Verwendung der Einnahmen aus der Stellplatzablösung. Weiterhin werde angeregt, die Gelder für mobilitätsverbessernde Maßnahmen einzusetzen. Herr Leffers antwortet darauf, dass die Einnahmen im Schnitt bei etwa 10.000 Euro pro Jahr lägen, die in einzelne Maßnahmen, wie etwa Parkplatzerweiterungen, investiert würden. Nach Ansicht von Frau Leibe, sollte auch die Breite der öffentlichen Straßen bei künftigen Planungen näher betrachtet werden. Herr Leffers entgegnet, dass die Straßen entsprechend der erwarteten Verkehre ausgebaut würden und diese nicht primär als öffentlicher Parkraum gedacht seien. Sodann nehmen die Ausschussmitglieder die Erhöhung der Richtzahl auf 1,5 Einstellplätze je Wohnung in Mehrfamilienhäusern zur Kenntnis und bitten die Verwaltung den Entwurf über die Satzung der Ablösung notwendiger Einstellplätze, wie vorgeschlagen zu überarbeiten.
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