Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes W1 – Am Röttgen – mit örtlichen Bauvorschriften - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).