Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61C – Hössensportzentrum, Erweiterung der Gästehäuser – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB - wird beschlossen.
Weiter wird beschlossen, auf die frühzeitige Unterrichtung der Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 zu verzichten. Der betroffenen Öffentlichkeit wird durch die Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt.