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Auszug - Bebauungsplan Nr. 45 A 2. Änderung - Gewerbegebiet Halsbek Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25   (öffentlich ab 17:30) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
17/0190 Bebauungsplan Nr. 45 A 2. Änderung - Gewerbegebiet Halsbek Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0190 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Erläuterungen.

Herr Hinrichs zeigt anhand von Luftbildern und Skizzen den baulichen Bestand sowie die beabsichtigte Erweiterung des Verwaltungsgebäudes. Geplant sei die Errichtung eines dreigeschossigen Anbaus mit der maximalen Gebäudehöhe von 9,50m. Hierfür müsste die bisherige Eingeschossigkeit im Bebauungsplan geändert werden. Aufgrund der hohen Ausnutzung des Geländes, der vom Dorf abgewandten Lage sowie der modernen Gestaltung ordne sich das Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung im Gesamtkomplex unter.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Oeltjen erläutert Herr Hinrichs, dass mit dem Dorf aufgrund der kurzfristigen Antragstellung bisher keine konkreten Gespräche geführt wurden. Der Ortsbürgerverein werde im Verfahren beteiligt.

Ratsherr Harms erkundigt sich über die Höhe der Bestandshallen.
Herr Hinrichs antwortet daraufhin, dass die Höhe der Hallen schätzungsweise geringer als die des vorgesehenen Verwaltungsgebäudes sei.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für eine  Beteiligung des Dorfes im Bauleitplanverfahren aus. 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 A 2. Änderung  - Gewerbegebiet Halsbek Erweiterung – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - wird beschlossen.

Auf die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB verzichtet.

Ferner wird beschlossen, den Entwurf öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig