Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).