Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 118, 1. Änderung – Sondergebiet Erlebnishof, sowie der Begründung und Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).